Fragen und Antworten zum Thema Abnahmeprotokoll im Handwerk
Wann wird ein Abnahmeprotokoll angefertigt?
Ein Abnahmeprotokoll wird von Ihnen als Handwerkerin oder Handwerker gemeinsam mit den Auftraggebenden angefertigt, nachdem Sie die vertraglich zugesicherten Arbeiten ausgeführt haben. Sie können jedoch auch nach einzelnen festgelegten Arbeitsschritten Teil-Abnahmeprotokolle erstellen. Dies ist bei langfristigen Großaufträgen sinnvoll.
Wofür brauchen Handwerkerinnen und Handwerker ein Abnahmeprotokoll?
Das Abnahmeprotokoll bestätigt, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt worden sind. Dieser Beleg über die erbrachten Bauleistungen wird vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin unterschrieben und bietet Handwerkerinnen und Handwerkern zahlreiche Vorteile:
- Beginn der Gewährleistungsfrist
- Anrecht auf Rechnungsstellung
- Beweislast liegt im Reklamationsfall bei den Auftraggebenden
Welche Angaben soll das Abnahmeprotokoll enthalten?
Folgende Angaben sollten im Abnahmeprotokoll unbedingt vermerkt werden:
- Abnahmedatum und Abnahmeort
- Adresse des Ortes, an dem die Bauleistung erbracht wurde
- Name und Adresse des Handwerksbetriebs
- Name und Adresse der Auftraggebenden
- Anwesende beim Abnahmetermin
- Vertragsnummer und -datum
- Leistungsbeschreibung
- Leistungszeitraum
- Sofern vorhanden: Mängel und Frist für die Behebung
- Gewährleistungsfrist
- Hinweise auf Vertragsstrafen
- Unterschrift der Auftraggebenden
Kann die Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll von den Auftraggebenden verweigert werden?
Ja, die Unterschrift kann grundsätzlich verweigert werden. Ein Grund hierfür ist beispielsweise, dass der Handwerksbetrieb die Leistung noch nicht vollständig erbracht hat.
Ein Abnahmeprotokoll ist sowohl für Sie als Handwerkerin oder Handwerker als auch für Auftraggebende von Vorteil. So markiert es zum einen den ordnungsgemäßen Abschluss eines (Um-) Bauprojekts und berechtigt Sie zum anderen dazu, eine Abschlussrechnung zu stellen. Darüber hinaus gehen mit der Abnahme rechtliche Vorteile einher:
- Die Leistungsgefahr geht von Ihnen auf Ihre Auftraggebenden über.
- Die Gewährleistungsfristen und Garantielaufzeiten beginnen.
- Die Beweislast kehrt sich um und liegt bei Ihren Auftraggebenden.
Um Ihre rechtlichen Ansprüche im Zweifelsfall auch geltend machen zu können, benötigen Sie ein Dokument, das aus juristischer Sicht alle Pflichtangaben enthält.
Damit Ihr Abnahmeprotokoll auch im Streitfall maximal aussagekräftig ist, sollten nicht nur alle Bauleistungen detailliert beschrieben, sondern auch diese Angaben unbedingt vermerkt werden:
- Datum und Ort der Abnahme
- Adresse des Ortes, an dem die Bauleistung erbracht wurde
- Name und Anschrift Ihres Betriebs
- Name und Anschrift des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin
- Namen der anwesenden Personen
- Hinweis auf Gesamt- bzw. Teilabnahme
- Vertragsnummer und -datum
- Sofern vorhanden: Mängel und eine Frist für deren Beseitigung
- Gewährleistungs- und Garantiefristen
- Hinweise auf Vertragsstrafen
- Unterschrift des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin
Gratis Vorlage für Ihr Abnahmeprotokoll
Sie haben noch keine eigene Vorlage für Ihre Abnahmeprotokolle? Online finden Sie eine Vielzahl an Dokumenten als kostenlose Excel- oder Word-Datei. Aber Vorsicht! Bitte übernehmen Sie diese Vorlagen nicht einfach so in Ihren Gebrauch, sondern überprüfen Sie den Inhalt gründlich. Es sind in jedem Fall Anpassungen an Ihren Betrieb und Ihren Auftrag notwendig.
Ihre Abnahmeprotokolle erfassen Sie mit der Meisterwerk App in digitaler Form. Sie laden Ihr Formular in die Handwerker App hoch und hinterlegen es im entsprechenden Auftrag. Zum Ausfüllen öffnen Sie das Abnahmeprotokoll auch unterwegs auf dem Tablet oder Smartphone. Sie füllen das Formular aus und lassen es am Bildschirm unterschreiben. Ihr Abnahmeprotokoll liegt dann in Echtzeit den Kolleginnen und Kollegin im Büro zur Rechnungsstellung vor. Und Ihnen oder Ihren Monteur(innen) geht kein Zettel mehr verloren!