Fragen und Antworten zum Thema Abnahmeprotokoll im Handwerk

Wann wird ein Abnahmeprotokoll angefertigt?

Ein Abnahmeprotokoll wird von Ihnen als Handwerkerin oder Handwerker gemeinsam mit den Auftraggebenden angefertigt, nachdem Sie die vertraglich zugesicherten Arbeiten ausgeführt haben. Sie können jedoch auch nach einzelnen festgelegten Arbeitsschritten Teil-Abnahmeprotokolle erstellen. Dies ist bei langfristigen Großaufträgen sinnvoll.

Wofür brauchen Handwerkerinnen und Handwerker ein Abnahmeprotokoll?

Das Abnahmeprotokoll bestätigt, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt worden sind. Dieser Beleg über die erbrachten Bauleistungen wird vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin unterschrieben und bietet Handwerkerinnen und Handwerkern zahlreiche Vorteile:

  • Beginn der Gewährleistungsfrist
  • Anrecht auf Rechnungsstellung
  • Beweislast liegt im Reklamationsfall bei den Auftraggebenden 

Welche Angaben soll das Abnahmeprotokoll enthalten?

Folgende Angaben sollten im Abnahmeprotokoll unbedingt vermerkt werden:

  • Abnahmedatum und Abnahmeort
  • Adresse des Ortes, an dem die Bauleistung erbracht wurde
  • Name und Adresse des Handwerksbetriebs
  • Name und Adresse der Auftraggebenden
  • Anwesende beim Abnahmetermin
  • Vertragsnummer und -datum
  • Leistungsbeschreibung
  • Leistungszeitraum
  • Sofern vorhanden: Mängel und Frist für die Behebung
  • Gewährleistungsfrist
  • Hinweise auf Vertragsstrafen
  • Unterschrift der Auftraggebenden

Kann die Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll von den Auftraggebenden verweigert werden?

Ja, die Unterschrift kann grundsätzlich verweigert werden. Ein Grund hierfür ist beispielsweise, dass der Handwerksbetrieb die Leistung noch nicht vollständig erbracht hat.

Was machen Sie, nachdem Sie mit Ihrer Belegschaft einen Auftrag abgeschlossen haben? Die offizielle Abnahme gemeinsam mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber! Denn als Betriebsleiterin oder -leiter ist Ihr Job erst getan, wenn auch alle bürokratischen Aufgaben erledigt sind. Dazu gehört die schriftliche Bestätigung, dass Sie:

  • Ihre Bauleistungen vertragsgerecht erbracht und
  • etwaige Mängel dokumentiert haben sowie
  • Maßnahmen zur Behebung dieser vornehmen werden

Fertigen Sie also unbedingt ein schriftliches Protokoll während des Abnahmetermins an, das Sie unterschreiben lassen. Dieses Dokument spart Ihnen im Zweifelsfall Geld, Zeit und Nerven.

Lassen Sie sich im Abnahmeprotokoll unbedingt schriftlich bestätigen, dass Sie Ihre handwerklichen Leistungen vertragsgerecht erbracht haben!
Lassen Sie sich im Abnahmeprotokoll unbedingt schriftlich bestätigen, dass Sie Ihre handwerklichen Leistungen vertragsgerecht erbracht haben!

Darum ist ein Abnahmeprotokoll im Handwerk wichtig

Ein Abnahmeprotokoll ist sowohl für Sie als Handwerkerin oder Handwerker als auch für Auftraggebende von Vorteil. So markiert es zum einen den ordnungsgemäßen Abschluss eines (Um-) Bauprojekts und berechtigt Sie zum anderen dazu, eine Abschlussrechnung zu stellen. Darüber hinaus gehen mit der Abnahme rechtliche Vorteile einher:

  • Die Leistungsgefahr geht von Ihnen auf Ihre Auftraggebenden über.
  • Die Gewährleistungsfristen und Garantielaufzeiten beginnen.
  • Die Beweislast kehrt sich um und liegt bei Ihren Auftraggebenden.

Um Ihre rechtlichen Ansprüche im Zweifelsfall auch geltend machen zu können, benötigen Sie ein Dokument, das aus juristischer Sicht alle Pflichtangaben enthält.

Vorsicht:
Ihre Auftraggeberin bzw. Ihr Auftraggeber kann trotz gesetzlicher Pflicht zur Bauabnahme1 die Unterschrift auf dem Protokoll verweigern – zum Beispiel bei schwerwiegenden Mängeln
Tipp:
rstellen Sie ein professionelles Abnahmeprotokoll mit allen wichtigen Angaben zu Ihrem Auftrag. Ganz besonders praktisch ist, wenn Sie dieses direkt digital ausfüllen und unterschreibe

Der Inhalt des Abnahmeprotokolls: Diese Angaben sind Pflicht

Damit Ihr Abnahmeprotokoll auch im Streitfall maximal aussagekräftig ist, sollten nicht nur alle Bauleistungen detailliert beschrieben, sondern auch diese Angaben unbedingt vermerkt werden:

  • Datum und Ort der Abnahme
  • Adresse des Ortes, an dem die Bauleistung erbracht wurde
  • Name und Anschrift Ihres Betriebs
  • Name und Anschrift des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin
  • Namen der anwesenden Personen
  • Hinweis auf Gesamt- bzw. Teilabnahme
  • Vertragsnummer und -datum
  • Sofern vorhanden: Mängel und eine Frist für deren Beseitigung
  • Gewährleistungs- und Garantiefristen
  • Hinweise auf Vertragsstrafen
  • Unterschrift des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin

Achten Sie bei der Erstellung des Abnahmeprotokolls auf die Pflichtangaben, um rechtlich abgesichert zu sein!
Achten Sie bei der Erstellung des Abnahmeprotokolls auf die Pflichtangaben, um rechtlich abgesichert zu sein!

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Sie haben noch keine eigene Vorlage für Ihre Abnahmeprotokolle? Online finden Sie eine Vielzahl an Dokumenten als kostenlose Excel- oder Word-Datei. Aber Vorsicht! Bitte übernehmen Sie diese Vorlagen nicht einfach so in Ihren Gebrauch, sondern überprüfen Sie den Inhalt gründlich. Es sind in jedem Fall Anpassungen an Ihren Betrieb und Ihren Auftrag notwendig.

Abnahmeprotokoll kostenlos herunterladen
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Mit der Meisterwerk App erstellen Sie Ihre Abnahmeprotokolle und speichern diese direkt im Auftrag ab.
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Ihre Abnahmeprotokolle erfassen Sie mit der Meisterwerk App in digitaler Form. Sie laden Ihr Formular in die Handwerker App hoch und hinterlegen es im entsprechenden Auftrag. Zum Ausfüllen öffnen Sie das Abnahmeprotokoll auch unterwegs auf dem Tablet oder Smartphone. Sie füllen das Formular aus und lassen es am Bildschirm unterschreiben. Ihr Abnahmeprotokoll liegt dann in Echtzeit den Kolleginnen und Kollegin im Büro zur Rechnungsstellung vor. Und Ihnen oder Ihren Monteur(innen) geht kein Zettel mehr verloren!

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