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Einfach gesagt, zählst du bei einer Inventur alles, was dein Unternehmen besitzt. Die Inventur hilft dir, dein Unternehmen zu organisieren und stellt sicher, dass du genau weißt, was du besitzt, wie viel die Dinge wert sind und was du anderen schuldest.
Bei einer Inventur gehst du systematisch vor: Du dokumentierst alle Vermögenswerte. Das können Waren sein, aber auch Material, Maschinen und weitere Besitztümer. Auch deine Verbindlichkeiten listest du auf.
Ziel der Inventur ist es, dass du einen genauen Überblick über Bestand und Wert deiner Ressourcen sowie deine Verbindlichkeiten erhalten. Die Inventur ist für Unternehmen aus verschiedenen Gründen wichtig:
Tipp: Mit dieser Vorlage gelingt die Inventur in Handwerksbetrieben entspannter.
Die bekannteste Inventur in Unternehmen ist wohl die Stichtagsinventur. Sie muss zu einem festgelegten Tag durchgeführt werden. In der Regel ist das der Bilanzstichtag. Diese Inventur dokumentiert den Vermögens- und Schuldenstand zum Ende des Wirtschaftsjahres.
Aber es gibt auch noch weitere Inventurverfahren:
Alle Unternehmen, die eine doppelte Buchführung erstellen müssen, müssen auch eine Inventur durchführen. Und zwar ein Mal im Jahr.
Für Handwerksbetriebe wichtig zu wissen: Es gibt Ausnahmen! Unternehmen, die mit Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) arbeiten dürfen, sind nicht zur Inventur verpflichtet. Das können sein:
Deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater, aber auch dein Finanzamt, berät dich gerne, ob die Inventurpflicht für dich gilt.
Wenn für dich die Pflicht nicht gilt, kannst du die Inventur natürlich trotzdem freiwillig durchführen. Etwa, wenn du deine Finanzplanung strukturierter gestaltest oder Diebstähle vermeiden möchtest.

In der Regel muss die Inventur zum Ende des Geschäftsjahres (meist der 31.12.) durchgeführt werden. Je nach Inventurart sind aber auch andere Zeitpunkte und Abläufe möglich.
Lade unsere Vorlage für die Inventur im Handwerksbetrieb herunter: Damit du jederzeit weißt, wo du anfangen sollst.
Mit der Vorlage geht dir die nächste Inventur übersichtlicher und leichter von der Hand:
Disclaimer
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
Das kommt darauf an, wie du deine Buchhaltung machst. Machst du eine doppelte Buchführung, musst du eine Inventur machen. Arbeitest du mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), darfst du freiwillig machen. Frag deinen Steuerberater – der weiß, was für dich gilt.
Ja. Mit der zeitnahen Inventur darfst du bis zu 10 Tage vor oder nach dem Bilanzstichtag zählen. Mit der verlegten Inventur sogar 3 Monate vorher oder 2 Monate nachher. Die permanente Inventur läuft über das ganze Jahr. Das gibt dir Flexibilität.
Ja, die gehören zur Anlageninventur – genauso wie dein Firmenwagen, Bohrmaschinen oder spezielles Werkzeug. Dokumentiere den Zustand und den Kaufpreis. Das Finanzamt will sehen, dass du weißt, was dein Betrieb besitzt und wie viel es wert ist.
Möglich, aber nicht sicher. Erst hast du vielleicht zu viel gekauft und vergessen – oder das Material wurde im Job verbaut und nicht dokumentiert. Überprüfe erst alle Unterlagen. Wenn etwas wirklich fehlt, mach eine Anzeige und informiere deine Versicherung.
Nicht zwingend. Schreib auf, was du hast und welche Kosten noch ausstehen – ordentlich und vollständig. Nur wenn es kompliziert wird (z.B. Bewertung von altem Equipment), hilft ein Steuerberater. Lass deine Unterlagen vor der Steuererklärung auf Richtigkeit prüfen.