Du hast einen längeren Auftrag an Land gezogen? Dann bieten sich Teilrechnungen an: Während du noch am Auftrag arbeitest, bekommst du schon Geld. Mit einer Teilrechnung rechnest du Leistungen ab, die schon fertig sind. Mit einer Schlussrechnung rechnest du dann die finalen Kosten ab. Auf dieser führst du auch alle bereits bezahlten Teilrechnungen oder Abschlagsrechnungen auf.
Teilrechnung und Abschlagsrechnung sind nicht das Gleiche! Eine Teilrechnung schickst du los, sobald du Teile des Auftrags erledigt hast.
Eine Abschlagsrechnung ähnelt einer Anzahlung: Du hast noch keine Leistung erbracht, rechnest aber schon einen Teil des Auftrags ab – zum Beispiel Materialkosten.
Lies hier weitere Unterschiede:
| Teilrechnung | Abschlagsrechnung |
|---|---|
| Sie rechnen einzelne oder mehrere Posten ab. Auch ein prozentualer oder fixer Betrag ist möglich. | Sie berechnen eine pauschale Summe, einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten oder einzelne Positionen. Lesen Sie hier ein Rechnungsbeispiel für Abschlagsrechnungen. |
| Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Teilzahlung. | Die Gewährleistungspflicht beginnt nach Abnahme der Leistungen. |
| Umsatzsteuer müssen Sie mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums abführen, in dem Sie die Leistung erbracht haben. | Die Umsatzsteuer wird mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, in dem Sie die Zahlung eingenommen haben. |
| Sie können mehrere Teilrechnungen stellen: Nämlich immer dann, wenn Sie eine Leistung abgehakt haben. Hierbei unterstützt Sie die Meisterwerk App: Sie können im Auftrag den Status “Teilrechnung stellen” vergeben. Sie sparen sich den Anruf. Denn das Büro erhält direkt eine Benachrichtigung über den neuen Status. |

Beide Abrechnungsarten sind sinnvoll, wenn du Aufträge annimmst, die viel Geld einbringen oder lange laufen. So wählst du die passende Rechnungsart:
Teilrechnungen stellst du dann, wenn du Teilschritte des Auftrags abgeschlossen hast.
Abschlagsrechnungen stellst du, bevor du mit der Arbeit startest.
Maxi nimmt deine Anrufe entgegen, fragt die wichtigen Infos ab und schickt dir eine Zusammenfassung. So entlastest du dein Team und lässt keinen Kunden warten.

Ob Teilrechnung, Abschlagsrechnung oder Schlussrechnung: Diese Infos gehören auf Handwerker-Rechnungen:

Ob Teilrechnung oder Abschlagsrechnung: Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit sind bei beiden sehr wichtig. Das macht dir bei der Abrechnung die Arbeit leichter. Aber auch deine Kundschaft und das Finanzamt freuen sich!
Digitale Programme und digitale Dokumente bringen Struktur ins Zettelchaos:
Du siehst jederzeit, welche Leistung schon erledigt und abgerechnet ist. Vorlagen sparen effektiv Zeit, weil du nicht mehr rätseln musst, was nun in die Rechnung gehört.
Und du musst dich nicht mehr mit Dokumenten ärgern, bei denen sich ständig Tabellen verschieben. Das Herumhantieren mit dem Taschenrechner gehört ebenfalls der Vergangenheit an: Online-Buchhaltungsprogramme rechnen bei vielen Punkten automatisch mit. Vorbei sind auch die Zeiten, in denen du Stundenzetteln hinterherrennst: Mit mobiler, auftragsbasierter Zeiterfassung – wie in der Meisterwerk App – gelingt die Abrechnung der Arbeitszeiten schneller.
Hinweis:
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
Nach abgeschlossenen Arbeitsschritten, nicht nach Zeit. Wenn nach zwei Tagen ein Arbeitsschritt fertig ist, rechnest du ab – auch wenn das ungewöhnlich früh ist. So bekommst du schneller Geld und hast eine klare Dokumentation für beide Seiten.
Ja. Du darfst Material, das du schon eingekauft und verbaut hast, sofort abrechnen – auch wenn die Arbeiten noch weitergehen. Material und Arbeitskosten können in verschiedenen Teilrechnungen auftauchen. Wichtig: Das Material muss verbaut oder eindeutig für den Auftrag reserviert sein.
Ja. Die Schlussrechnung muss eine vollständige Übersicht zeigen: vorherige Teilrechnungen, ihre Daten und Beträge, und wie sich die Schlussrechnung von diesen unterscheidet. So sieht der Kunde auf einen Blick, was schon bezahlt wurde und was noch offen ist.
Bei einer Teilrechnung beginnt die Gewährleistung sofort mit der Teilabnahme – der Kunde kann Mängel an diesem Abschnitt beanspruchen. Bei einer Abschlagsrechnung erst nach Abnahme der kompletten Leistung. Das ist ein großer Unterschied: Nutze Teilrechnungen nur, wenn du den Abschnitt wirklich abgeschlossen hast.
Theoretisch ja, wenn Mängel da sind. Aber wenn die bisherige Leistung fertig und bezahlt ist, kann er nicht die ganze Rechnung blockieren – nur die Mängel beanspruchen. Daher: Kläre vor der ersten Teilrechnung ab, ob der Kunde mit dem bisherigen Stand zufrieden ist.