Kurz erklärt: Das ist eine Teilrechnung

Sie haben einen längeren Auftrag an Land gezogen? Dann bieten sich Teilrechnungen an: Während Sie noch am Auftrag arbeiten, erhalten Sie schon Geld. Mit einer Teilrechnung rechnen Sie Leistungen ab, die schon fertig sind. Mit einer Schlussrechnung rechnen Sie dann die finalen Kosten ab. Auf dieser führen Sie auch alle bereits bezahlten Teilrechnungen oder Abschlagsrechnungen auf. 

Teilrechnung oder Abschlagsrechnung? So unterscheiden sie sich

Teilrechnung und Abschlagsrechnung sind nicht das Gleiche! Eine Teilrechnung schicken Sie los, sobald Sie Teile des Auftrags erledigt haben. 

Eine Abschlagsrechnung ähnelt einer Anzahlung: Sie haben noch keine Leistung erbracht, rechnen aber schon einen Teil des Auftrags ab, zum Beispiel Materialkosten.

Lesen Sie hier weitere Unterschiede:

Teilrechnung Abschlagsrechnung
Sie rechnen einzelne oder mehrere Posten ab. Auch ein prozentualer oder fixer Betrag ist möglich. Sie berechnen eine pauschale Summe, einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten oder einzelne Positionen. Lesen Sie hier ein Rechnungsbeispiel für Abschlagsrechnungen.
Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Teilzahlung. Die Gewährleistungspflicht beginnt nach Abnahme der Leistungen.
Umsatzsteuer müssen Sie mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums abführen, in dem Sie die Leistung erbracht haben. Die Umsatzsteuer wird mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, in dem Sie die Zahlung eingenommen haben.
Sie können mehrere Teilrechnungen stellen: Nämlich immer dann, wenn Sie eine Leistung abgehakt haben. Hierbei unterstützt Sie die Meisterwerk App: Sie können im Auftrag den Status “Teilrechnung stellen” vergeben. Sie sparen sich den Anruf. Denn das Büro erhält direkt eine Benachrichtigung über den neuen Status.


Kleine Entscheidungshilfe bei der Frage nach Teilrechnung oder Abschlagsrechnung

Kleine Entscheidungshilfe bei der Frage nach Teilrechnung oder Abschlagsrechnung
Kleine Entscheidungshilfe bei der Frage nach Teilrechnung oder Abschlagsrechnung

Beide Abrechnungsarten sind sinnvoll, wenn Sie Aufträge annehmen, die viel Geld einbringen oder lange laufen. So wählen Sie die passende Rechnungsart:

  • Teilrechnungen stellen Sie dann, wenn Sie Teilschritte des Auftrags abgeschlossen haben.
  • Abschlagsrechnungen stellen Sie, bevor Sie mit der Arbeit starten.

Tipp:
Besprechen Sie mit Ihrer Kundschaft immer vorher, wann Sie welche Rechnungen stellen. Dann gibt es keine überraschten Anrufe oder Mails! 

Pflichtangaben auf Rechnungen

Ob Teilrechnung, Abschlagsrechnung oder Schlussrechnung: Diese Infos gehören auf Handwerker-Rechnungen: 

  • vollständige Adresse und Name des Handwerksbetriebs
  • vollständige Adresse und Name der Kundin oder des Kunden
  • Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • das Rechnungsdatum
  • die einmalige und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art und Menge der Leistung, aufgeschlüsselt nach Leistung und Material
  • Rechnungsbetrag, aufgeschlüsselt nach Einzel- und Gesamtpreis
  • Steuersatz und -betrag
  • Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistungserbringung

Tipp:
Führen Sie auf Teilrechnungen und Schlussrechnungen alle bereits gestellten Rechnungen und Beträge auf. Damit behalten Sie und Ihre Kundschaft den Überblick.

Handwerksbetriebe aufgepasst: Kostenlose Checkliste für Pflichtangaben auf Rechnungen
Handwerksbetriebe aufgepasst: Kostenlose Checkliste für Pflichtangaben auf Rechnungen

So hilft die Digitalisierung beim Rechnungen schreiben

Digitale Programme und digitale Dokumente bringen Struktur ins Zettelchaos: 
Digitale Programme und digitale Dokumente bringen Struktur ins Zettelchaos

Ob Teilrechnung oder Abschlagsrechnung: Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit sind bei beiden sehr wichtig. Das macht Ihnen bei der Abrechnung die Arbeit leichter. Aber auch Ihre Kundschaft und das Finanzamt freuen sich! 

Digitale Programme und digitale Dokumente bringen Struktur ins Zettelchaos: 

Sie sehen jederzeit, welche Leistung schon erledigt und abgerechnet ist. Vorlagen sparen effektiv Zeit, weil Sie nicht mehr rätseln müssen, was nun in die Rechnung gehört.

Und Sie müssen sich nicht mehr mit Dokumenten ärgern, bei denen sich ständig Tabellen verschieben. Das Herumhantieren mit dem Taschenrechner gehört ebenfalls der Vergangenheit an: Online-Buchhaltungsprogramme rechnen bei vielen Punkten automatisch mit. Vorbei sind auch die Zeiten, in denen Sie Stundenzetteln hinterherrennen: Mit mobiler, auftragsbasierter Zeiterfassung wie in der Meisterwerk App gelingt die Abrechnung der Arbeitszeiten schneller. 

Strukturiert und in Echtzeit Infos austauschen mit der Meisterwerk App

Bilden Sie direkt in der Meisterwerk App Ihre eigenen Abläufe ab und erstellen Sie individuelle Status-Meldungen, zum Beispiel "Abschlagsrechnung stellen” oder “Abgerechnet”.
Bilden Sie direkt in der Meisterwerk App Ihre eigenen Abläufe ab und erstellen Sie individuelle Status-Meldungen, zum Beispiel "Abschlagsrechnung stellen” oder “Abgerechnet”.

Offene und erledigte Aufgaben, Status und Fortschritt der Aufträge, verwendetes Material, angefallene Arbeitszeit: Mit der Meisterwerk App sehen Sie alle Informationen auf einen Blick. Das reduziert Rückfragen zwischen Büro und Handwerkerinnen und Handwerkern auf ein Minimum. Denn mit einem Griff zum Handy oder Tablet sind alle auf dem neuesten Stand. 

So sparen Sie mit der Meisterwerk App Zeit bei der Rechnungsstellung: 

  • Bilden Sie direkt in der Meisterwerk App Ihre eigenen Abläufe ab und erstellen Sie individuelle Status-Meldungen, zum Beispiel "Abschlagsrechnung stellen” oder “Abgerechnet”.
  • Alle Beteiligten erhalten automatisch eine Nachricht, wenn sich der Status des Auftrags ändert. So ist immer klar, was der nächste Schritt ist!
  • In der Dokumentation des Auftrags sehen Sie strukturiert und nachvollziehbar, wer wie viele Stunden daran gearbeitet hat und welches Material verwendet wurde. 
  • Holen Sie sich alle für die Buchhaltung wichtigen Informationen direkt aus der Meisterwerk App. 
  • Außerdem arbeiten wir an Schnittstellen zu verschiedenen Buchhaltungsprogrammen. Für ganzheitliche, zeitsparende Prozesse!

Hinweis: 

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.

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