Das sind die aktuellen Berufe mit Meisterpflicht

Kurze Begriffserklärung: Meisterpflicht im Handwerk

Einen Meister kann man in handwerklichen, künstlerischen, landwirtschaftlichen oder technisch-gewerblichen Berufen machen. Der Titel baut auf eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung auf. 

In Handwerken mit Meisterpflicht darf man sich nur selbstständig machen, wenn man den Meistertitel besitzt. Welche das sind, steht in der Handwerksrolle. Dort sind die Gewerke in drei Kategorien aufgeteilt: 

  1. Anlage A: Handwerke mit Meisterpflicht
  2. Anlage B1: Handwerke ohne Meisterpflicht
  3. Anlage B2: zulassungsfreie, handwerksähnliche Berufe
Meisterpflicht darf man sich nur selbstständig machen, wenn man den Meistertitel besitzt.

Meisterpflicht für Handwerker und Handwerkerinnen ändert sich immer wieder

Die Meisterpflicht gibt es im Handwerk schon seit dem Mittelalter. Seitdem ändert sich immer wieder, welche Berufe unter die Pflicht fallen. 

Eine besonders große Änderung gab es im Jahr 2004: Die damalige Bundesregierung lockerte die Meisterpflicht. Sie wollte damit der steigenden Zahl der Arbeitslosen entgegenwirken. Sie erhoffte sich einen Anstieg des Wettbewerbs und mehr Betriebsgründungen. 

Im Januar 2020 führte die Bundesregierung die Meisterpflicht in 12 Berufen wieder ein. Das Argument: Verbraucherschutz, Ausbildungs- sowie Arbeitsqualität sollen verbessert werden. 

Für diese Handwerke gilt seit 2020 wieder die Meisterpflicht: 

  1. Orgel- und Harmoniumbauer, 
  2. Betonstein- und Terrazzohersteller,
  3. Fliesenleger, Plattenleger, Mosaikleger, 
  4. Drechsler- und Holzspielzeugmacher,
  5. Böttcher,
  6. Raumausstatter,
  7. Estrichleger,
  8. Glasveredler,
  9. Apparate- und Behälterbauer, 
  10. Sonnenschutz- und Rollladentechniker,
  11. Lichtreklame- und Schilderhersteller und 
  12. Parkettleger.

Was ist mit den Handwerkerinnen und Handwerkern, die sich in einem der 12 Berufe selbstständig gemacht haben? Und zwar ohne Meistertitel? Wenn die Handwerksbetriebe schon vor dem Jahr 2020 existierten, gilt für sie Bestandsschutz: Das heißt, sie dürfen weiterarbeiten wie gehabt. Sie müssen keinen Meistertitel nachholen oder nachreichen. 

Die aktuelle Liste: Berufe mit und ohne Meisterpflicht

Die aktuelle Liste: Berufe mit und ohne Meisterpflicht

53 Berufe mit Meisterpflicht (Stand: 2023)

  1. Augenoptiker
  2. Bäcker
  3. Behälter- und Apparatebauer
  4. Betonstein- und Terrazzohersteller
  5. Boots- und Schiffbauer
  6. Böttcher
  7. Büchsenmacher
  8. Brunnenbauer
  9. Chirurgiemechaniker
  10. Dachdecker
  11. Drechsler und Holzspielzeugmacher
  12. Elektromaschinenbauer
  13. Elektrotechniker
  14. Estrichleger
  15. Feinwerkmechaniker
  16. Fleischer
  17. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  18. Friseur
  19. Gerüstbauer
  20. Glasbläser- und Glasapparatebauer
  21. Glaser
  22. Glasveredler
  23. Hörgeräteakustiker
  24. Installateur- und Heizungsbauer
  25. Informationstechniker
  26. Kälteanlagenbauer bzw. Mechatroniker für Kältetechnik
  27. Karosserie- und Fahrzeugbauer
  28. Klempner
  29. Konditor
  30. Landmaschinenmechaniker
  31. Kraftfahrzeugmechaniker
  32. Maler und Lackierer
  33. Maurer und Betonbauer
  34. Metallbauer
  35. Ofen- und Luftheizungsbauer
  36. Orgel- und Harmoniumbauer
  37. Orthopädieschuhmacher
  38. Orthopädietechniker
  39. Parkettleger
  40. Raumausstatter
  41. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  42. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  43. Schornsteinfeger
  44. Seiler
  45. Steinmetz und Steinbildhauer
  46. Straßenbauer
  47. Stuckateur
  48. Tischler
  49. Vulkaniseur und Reifenmechaniker
  50. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  51. Zahntechniker
  52. Zimmerer
  53. Zweiradmechaniker

Handwerke ohne Meisterpflicht

  1. Uhrmacher
  2. Graveure
  3. Metallbildner
  4. Galvaniseure
  5. Metall- und Glockengießer
  6. Präzisionswerkzeugmechaniker
  7. Gold- und Silberschmiede
  8. Modellbauer
  9. Holzbildhauer
  10. Korb- und Flechtwerkgestalter
  11. Maßschneider
  12. Textilgestalter (Sticker, Weber,Klöppler, Posamentierer, Stricker)
  13. Modisten
  14. Segelmacher
  15. Kürschner
  16. Schuhmacher
  17. Sattler und Feintäschner
  18. Müller
  19. Brauer und Mälzer
  20. Weinküfer
  21. Textilreiniger
  22. Wachszieher
  23. Gebäudereiniger
  24. Feinoptiker
  25. Glas- und Porzellanmaler
  26. Edelsteinschleifer und -graveure
  27. Fotografen
  28. Buchbinder
  29. Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
  30. Keramiker
  31. Klavier- und Cembalobauer
  32. Handzuginstrumentenmacher
  33. Geigenbauer
  34. Bogenmacher
  35. Metallblasinstrumentenmacher
  36. Holzblasinstrumentenmacher
  37. Zupfinstrumentenmacher
  38. Vergolder
  39. Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
  40. Bestatter
  41. Kosmetiker

Zulassungsfreie, handwerksähnliche Berufe

  1. Eisenflechter
  2. Bautentrocknungsgewerbe
  3. Bodenleger
  4. Asphaltierer (ohne Straßenbau)
  5. Fuger (im Hochbau)
  6. Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
  7. Betonbohrer und -schneider
  8. Theater- und Ausstattungsmaler
  9. Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
  10. Metallschleifer und Metallpolierer
  11. Metallsägen-Schärfer
  12. Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen
    ohne chemische Verfahren)
  13. Fahrzeugverwerter
  14. Rohr- und Kanalreiniger
  15. Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
  16. Holzschuhmacher
  17. Holzblockmacher
  18. Daubenhauer
  19. Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
  20. Muldenhauer
  21. Holzreifenmacher
  22. Holzschindelmacher
  23. Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  24. Bürsten- und Pinselmacher
  25. Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
  26. Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
  27. Fleckteppichhersteller
  28. Theaterkostümnäher
  29. Plisseebrenner
  30. Stoffmaler
  31. Textil-Handdrucker
  32. Kunststopfer
  33. Änderungsschneider (ehemals Flickschneider)
  34. Handschuhmacher
  35. Ausführung einfacher Schuhreparaturen
  36. Gerber
  37. Innerei-Fleischer (Kuttler)
  38. Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
  39. Fleischzerleger, Ausbeiner
  40. Appreteure, Dekateure
  41. Schnellreiniger
  42. Teppichreiniger
  43. Getränkeleitungsreiniger
  44. Maskenbildner
  45. Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
  46. Klavierstimmer
  47. Theaterplastiker
  48. Requisiteure
  49. Schirmmacher
  50. Steindrucker
  51. Schlagzeugmacher

Mit der Altgesellenregelung auch ohne Meister selbstständig machen

Es gibt mehrere Wege, wie Sie sich auch ohne Meistertitel selbstständig machen können. Da wäre zum Beispiel die Altgesellenregelung

Sie wurde 2004 eingeführt. Berufserfahrene Gesellinnen und Gesellen, die sich in einem Beruf mit Meisterpflicht selbstständig machen möchten, können die Altgesellenregelung für sich nutzen. Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: 

  • abgeschlossene Berufsausbildung,
  • mindestens sechs Jahre Berufserfahrung,
  • davon mindestens vier Jahre in leitender Tätigkeit.

Ein weiterer Weg: Sie stellen eine Betriebsleiterin oder einen Betriebsleiter mit Meistertitel ein. Sie als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber müssen keinen haben: Der Titel der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters reicht aus. 

Spannend für alle Handwerkerinnen und Handwerker, die einen eigenen Betrieb gründen möchten: 

Selbstständig machen im Handwerk: Das sind die Voraussetzungen und ersten Schritte. 

Das macht die Meisterpflicht fürs Handwerk wichtig

Das macht die Meisterpflicht fürs Handwerk wichtig

Die Meisterpflicht im Handwerk soll die Qualität der Arbeitsergebnisse steigern und sichern. Auch die Ausbildung soll sich verbessern: Denn die Pflicht sorgt für tieferes, gefestigtes Fachwissen. Zusätzlich erhöht sie die Sicherheit in Berufen, die besonders gefährlich sind. 

Übrigens:
Wer einen Meistertitel trägt, darf automatisch auch ausbilden. Denn der Ausbilderschein gehört zur Ausbildung als Meisterin oder Meister dazu. Meisterbetriebe, die ausbilden, geben traditionsreiches Wissen an den Nachwuchs weiter. Sie erhalten das Wissen für zukünftige Generationen. 

Auf der Meisterschule erfahren Sie außerdem wichtige Punkte zur Unternehmensgründung. Durch die Meisterpflicht sind Handwerkerinnen und Handwerker sowohl beruflich als auch unternehmerisch besser aufgestellt. 

Hohe Arbeitsqualität, umfassendes Fachwissen, innovative und finanziell stabile Betriebe: So soll die Meisterpflicht den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Meisterpflicht hat fürs Handwerk aber auch Nachteile

Die Meisterpflicht im Handwerk wird auch immer wieder diskutiert. Dann fällt gerne mal der Begriff “Meisterzwang”: 

Denn es besteht das Risiko, dass die Meisterpflicht eine Hürde darstellt. Denn die Finanzierung der Meisterschule kann eine hohe Belastung sein. Das kann dazu führen, dass sich weniger Handwerkerinnen und Handwerker selbstständig machen. Was den Fachkräftemangel zusätzlich verstärkt. 

Tipp: Werden Sie angesichts des Fachkräftemangels erfinderisch und schreiben Sie Stellenanzeigen, die auffallen. Erfahren Sie in diesem Artikel, was in eine Stellenanzeige gehört. 

Tipp: Werden Sie angesichts des Fachkräftemangels erfinderisch und schreiben Sie Stellenanzeigen, die auffallen. Erfahren Sie in diesem Artikel, was in eine Stellenanzeige gehört. 

Ein weiterer Nachteil:
Nur weil ein Betrieb einen Meisterbrief im Büro hängen hat, heißt das noch nicht, dass er Qualität abliefert. Auch beweist der Meistertitel nicht, dass die Handwerkerin oder der Handwerker auf dem neuesten Wissensstand ist. 

Ob mit oder ohne Meistertitel: Aufgaben effektiv organisieren mit der Meisterwerk App

Top Arbeit abliefern: Dabei unterstützt Sie die Meisterwerk App. Organisieren Sie Ihre Termine, Mitarbeitenden und Aufträge reibungslos. Behalten Sie jederzeit den Überblick und vermeiden Sie Planungsfehler. So schöpfen Sie die Kapazitäten Ihres Betriebes aus: Arbeiten Sie effektiver – und mit weniger Papierchaos.

ChatGPT richtig nutzen: So erstellen Sie wirksame Prompts für Ihren Handwerksbetrieb
Artikel lesen
Content Marketing fürs Handwerk: Vorteile, Formate und 3 hilfreiche Tipps
Artikel lesen
Online-Marketing fürs Handwerk: in 7 Schritten erfolgreich starten
Artikel lesen
Terminplanung im Handwerk: Tipps, um Ihren Betriebsalltag perfekt zu meistern
Artikel lesen
Was bringt Chat GPT den Handwerksbetrieben?
Artikel lesen
Kostenvoranschlag für Handwerker: Das gehört rein
Artikel lesen
Handwerkerrechnungen: Das muss drin stehen
Artikel lesen
Einsatzplanung im Handwerk: So gelingt sie übersichtlich und effizient + Excel-Vorlage
Artikel lesen
Das Auftragsbuch im Wandel: So digitalisiert sich das Handwerk 2023
Artikel lesen
Digitales Berichtsheft: Das gilt fürs Handwerk
Artikel lesen
Mit digitalen Rapportzetteln den Überblick behalten
Artikel lesen
Digitale Unterschrift: Rechtssicher und ohne Scanner
Artikel lesen
Google-Bewertungen im Handwerk
Artikel lesen