Meisterpflicht im Handwerk: Welche Berufe sind zulassungspflichtig? Welche nicht?
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Viel diskutiert und immer in Veränderung: Das ist die Meisterpflicht im Handwerk. Lies hier, für welche Berufe die Pflicht aktuell gilt und was ihre Vor- und Nachteile sind.
Kurze Begriffserklärung: Meisterpflicht im Handwerk
Einen Meister kann man in handwerklichen, künstlerischen, landwirtschaftlichen oder technisch-gewerblichen Berufen machen. Der Titel baut auf eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung auf.
In Handwerken mit Meisterpflicht darf man sich nur selbstständig machen, wenn man den Meistertitel besitzt. Welche das sind, steht in der Handwerksrolle. Dort sind die Gewerke in drei Kategorien aufgeteilt:
Meisterpflicht für Handwerker und Handwerkerinnen ändert sich immer wieder
Die Meisterpflicht gibt es im Handwerk schon seit dem Mittelalter. Seitdem ändert sich immer wieder, welche Berufe unter die Pflicht fallen.
Eine besonders große Änderung gab es im Jahr 2004: Die damalige Bundesregierung lockerte die Meisterpflicht. Sie wollte damit der steigenden Zahl der Arbeitslosen entgegenwirken. Sie erhoffte sich einen Anstieg des Wettbewerbs und mehr Betriebsgründungen.
Im Januar 2020 führte die Bundesregierung die Meisterpflicht in 12 Berufen wieder ein. Das Argument: Verbraucherschutz, Ausbildungs- sowie Arbeitsqualität sollen verbessert werden.
Für diese Handwerke gilt seit 2020 wieder die Meisterpflicht:
Orgel- und Harmoniumbauer,
Betonstein- und Terrazzohersteller,
Fliesenleger, Plattenleger, Mosaikleger,
Drechsler- und Holzspielzeugmacher,
Böttcher,
Raumausstatter,
Estrichleger,
Glasveredler,
Apparate- und Behälterbauer,
Sonnenschutz- und Rollladentechniker,
Lichtreklame- und Schilderhersteller und
Parkettleger.
Was ist mit den Handwerkerinnen und Handwerkern, die sich in einem der 12 Berufe selbstständig gemacht haben? Und zwar ohne Meistertitel? Wenn die Handwerksbetriebe schon vor dem Jahr 2020 existierten, gilt für sie Bestandsschutz: Das heißt, sie dürfen weiterarbeiten wie gehabt. Sie müssen keinen Meistertitel nachholen oder nachreichen.
Die aktuelle Liste: Berufe mit und ohne Meisterpflicht53 Berufe mit Meisterpflicht (Stand: 2023)
Augenoptiker
Bäcker
Behälter- und Apparatebauer
Betonstein- und Terrazzohersteller
Boots- und Schiffbauer
Böttcher
Büchsenmacher
Brunnenbauer
Chirurgiemechaniker
Dachdecker
Drechsler und Holzspielzeugmacher
Elektromaschinenbauer
Elektrotechniker
Estrichleger
Feinwerkmechaniker
Fleischer
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
Friseur
Gerüstbauer
Glasbläser- und Glasapparatebauer
Glaser
Glasveredler
Hörgeräteakustiker
Installateur- und Heizungsbauer
Informationstechniker
Kälteanlagenbauer bzw. Mechatroniker für Kältetechnik
Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
Keramiker
Klavier- und Cembalobauer
Handzuginstrumentenmacher
Geigenbauer
Bogenmacher
Metallblasinstrumentenmacher
Holzblasinstrumentenmacher
Zupfinstrumentenmacher
Vergolder
Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Bestatter
Kosmetiker
Zulassungsfreie, handwerksähnliche Berufe
Eisenflechter
Bautentrocknungsgewerbe
Bodenleger
Asphaltierer (ohne Straßenbau)
Fuger (im Hochbau)
Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
Betonbohrer und -schneider
Theater- und Ausstattungsmaler
Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
Metallschleifer und Metallpolierer
Metallsägen-Schärfer
Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
Fahrzeugverwerter
Rohr- und Kanalreiniger
Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
Holzschuhmacher
Holzblockmacher
Daubenhauer
Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
Muldenhauer
Holzreifenmacher
Holzschindelmacher
Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
Bürsten- und Pinselmacher
Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
Fleckteppichhersteller
Theaterkostümnäher
Plisseebrenner
Stoffmaler
Textil-Handdrucker
Kunststopfer
Änderungsschneider (ehemals Flickschneider)
Handschuhmacher
Ausführung einfacher Schuhreparaturen
Gerber
Innerei-Fleischer (Kuttler)
Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
Fleischzerleger, Ausbeiner
Appreteure, Dekateure
Schnellreiniger
Teppichreiniger
Getränkeleitungsreiniger
Maskenbildner
Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
Klavierstimmer
Theaterplastiker
Requisiteure
Schirmmacher
Steindrucker
Schlagzeugmacher
Mit der Altgesellenregelung auch ohne Meister selbstständig machen
Es gibt mehrere Wege, wie du dich auch ohne Meistertitel selbstständig machen kannst. Da wäre zum Beispiel die Altgesellenregelung:
Sie wurde 2004 eingeführt. Berufserfahrene Gesellinnen und Gesellen, die sich in einem Beruf mit Meisterpflicht selbstständig machen möchten, können die Altgesellenregelung für sich nutzen. Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:
abgeschlossene Berufsausbildung,
mindestens sechs Jahre Berufserfahrung,
davon mindestens vier Jahre in leitender Tätigkeit.
Ein weiterer Weg: Du stellst eine Betriebsleiterin oder einen Betriebsleiter mit Meistertitel ein. Du als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber musst keinen haben: Der Titel der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters reicht aus.
Spannend für alle Handwerkerinnen und Handwerker, die einen eigenen Betrieb gründen möchten:
Das macht die Meisterpflicht fürs Handwerk wichtig
Die Meisterpflicht im Handwerk soll die Qualität der Arbeitsergebnisse steigern und sichern. Auch die Ausbildung soll sich verbessern: Denn die Pflicht sorgt für tieferes, gefestigtes Fachwissen. Zusätzlich erhöht sie die Sicherheit in Berufen, die besonders gefährlich sind.
Übrigens: Wer einen Meistertitel trägt, darf automatisch auch ausbilden. Denn der Ausbilderschein gehört zur Ausbildung als Meisterin oder Meister dazu. Meisterbetriebe, die ausbilden, geben traditionsreiches Wissen an den Nachwuchs weiter. Sie erhalten das Wissen für zukünftige Generationen.
Auf der Meisterschule erfährst du außerdem wichtige Punkte zur Unternehmensgründung. Durch die Meisterpflicht sind Handwerkerinnen und Handwerker sowohl beruflich als auch unternehmerisch besser aufgestellt.
Hohe Arbeitsqualität, umfassendes Fachwissen, innovative und finanziell stabile Betriebe: So soll die Meisterpflicht den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
Meisterpflicht hat fürs Handwerk aber auch Nachteile
Die Meisterpflicht im Handwerk wird auch immer wieder diskutiert. Dann fällt gerne mal der Begriff “Meisterzwang”:
Denn es besteht das Risiko, dass die Meisterpflicht eine Hürde darstellt. Denn die Finanzierung der Meisterschule kann eine hohe Belastung sein. Das kann dazu führen, dass sich weniger Handwerkerinnen und Handwerker selbstständig machen. Was den Fachkräftemangel zusätzlich verstärkt.
Tipp: Werde angesichts des Fachkräftemangels erfinderisch und schreibe Stellenanzeigen, die auffallen. Erfahre in diesem Artikel, was in eine Stellenanzeige gehört.
Ein weiterer Nachteil: Nur weil ein Betrieb einen Meisterbrief im Büro hängen hat, heißt das noch nicht, dass er Qualität abliefert. Auch beweist der Meistertitel nicht, dass die Handwerkerin oder der Handwerker auf dem neuesten Wissensstand ist.
Ob mit oder ohne Meistertitel: Aufgaben effektiv organisieren mit der Meisterwerk App
Top Arbeit abliefern: Dabei unterstützt die Meisterwerk App. Organisiere deine Termine, Mitarbeitenden und Aufträge reibungslos. Behalte jederzeit den Überblick und vermeide Planungsfehler. So schöpfst du die Kapazitäten deines Betriebes aus: Arbeite effektiver – und mit weniger Papierchaos.