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Einen Meister kann man in handwerklichen, künstlerischen, landwirtschaftlichen oder technisch-gewerblichen Berufen machen. Der Titel baut auf eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung auf.
In Handwerken mit Meisterpflicht darf man sich nur selbstständig machen, wenn man den Meistertitel besitzt. Welche das sind, steht in der Handwerksrolle. Dort sind die Gewerke in drei Kategorien aufgeteilt:

Die Meisterpflicht gibt es im Handwerk schon seit dem Mittelalter. Seitdem ändert sich immer wieder, welche Berufe unter die Pflicht fallen.
Eine besonders große Änderung gab es im Jahr 2004: Die damalige Bundesregierung lockerte die Meisterpflicht. Sie wollte damit der steigenden Zahl der Arbeitslosen entgegenwirken. Sie erhoffte sich einen Anstieg des Wettbewerbs und mehr Betriebsgründungen.
Im Januar 2020 führte die Bundesregierung die Meisterpflicht in 12 Berufen wieder ein. Das Argument: Verbraucherschutz, Ausbildungs- sowie Arbeitsqualität sollen verbessert werden.
Für diese Handwerke gilt seit 2020 wieder die Meisterpflicht:
Was ist mit den Handwerkerinnen und Handwerkern, die sich in einem der 12 Berufe selbstständig gemacht haben? Und zwar ohne Meistertitel? Wenn die Handwerksbetriebe schon vor dem Jahr 2020 existierten, gilt für sie Bestandsschutz: Das heißt, sie dürfen weiterarbeiten wie gehabt. Sie müssen keinen Meistertitel nachholen oder nachreichen.
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Es gibt mehrere Wege, wie du dich auch ohne Meistertitel selbstständig machen kannst. Da wäre zum Beispiel die Altgesellenregelung:
Sie wurde 2004 eingeführt. Berufserfahrene Gesellinnen und Gesellen, die sich in einem Beruf mit Meisterpflicht selbstständig machen möchten, können die Altgesellenregelung für sich nutzen. Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:
Ein weiterer Weg: Du stellst eine Betriebsleiterin oder einen Betriebsleiter mit Meistertitel ein. Du als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber musst keinen haben: Der Titel der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters reicht aus.
Spannend für alle Handwerkerinnen und Handwerker, die einen eigenen Betrieb gründen möchten:


Die Meisterpflicht im Handwerk soll die Qualität der Arbeitsergebnisse steigern und sichern. Auch die Ausbildung soll sich verbessern: Denn die Pflicht sorgt für tieferes, gefestigtes Fachwissen. Zusätzlich erhöht sie die Sicherheit in Berufen, die besonders gefährlich sind.
Auf der Meisterschule erfährst du außerdem wichtige Punkte zur Unternehmensgründung. Durch die Meisterpflicht sind Handwerkerinnen und Handwerker sowohl beruflich als auch unternehmerisch besser aufgestellt.
Hohe Arbeitsqualität, umfassendes Fachwissen, innovative und finanziell stabile Betriebe: So soll die Meisterpflicht den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
Die Meisterpflicht im Handwerk wird auch immer wieder diskutiert. Dann fällt gerne mal der Begriff “Meisterzwang”:
Denn es besteht das Risiko, dass die Meisterpflicht eine Hürde darstellt. Denn die Finanzierung der Meisterschule kann eine hohe Belastung sein. Das kann dazu führen, dass sich weniger Handwerkerinnen und Handwerker selbstständig machen. Was den Fachkräftemangel zusätzlich verstärkt.
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Kommt auf dein Gewerk an. Es gibt über 50 zulassungspflichtige Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung), wo Meisterpflicht gilt — zum Beispiel Elektrotechnik, Dachdecker, Maler. In anderen Handwerken reicht der Gesellenbrief. Falls du ohne Meister starten möchtest, kannst du eine Betriebsleiterin oder einen Betriebsleiter mit Meisterbrief anstellen oder sechs Jahre Berufserfahrung (davon vier Jahre in leitender Funktion) nachweisen.
Du brauchst sechs Jahre Berufserfahrung im Handwerk, mindestens vier davon in leitender Tätigkeit. Dann darfst du dich auch ohne Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen. Die Altgesellenregelung wurde 2004 eingeführt und gilt heute noch.
2020 führte die Bundesregierung Meisterpflicht erneut ein für: Fliesenleger, Dachdecker, Estrichleger, Glaser, Glaskünstler, Apparatebauer, Parkettleger, Raumausstatter, Sonnenschutztechniker, Lichtreklame- und Schilderhersteller, Böttcher, Orgel- und Harmoniumbauer. Für Betriebe, die vorher schon existierten, gilt Bestandsschutz — sie dürfen weitermachen.
Der Meister muss als technische Betriebsleiterin oder Betriebsleiter beim Betrieb angestellt sein — nicht bloß hängen. Die Person muss tatsächlich arbeiten und Verantwortung tragen, damit der Betrieb die Zulassung behält.
Ja. Die Meisterpflicht gibt es seit dem Mittelalter und wird immer wieder angepasst. 2004 wurde sie gelockert, um die Arbeitslosigkeit zu senken. 2020 führte die Bundesregierung Meisterpflicht in 12 Handwerken wieder ein, um Qualität und Ausbildung zu sichern. Informiere dich regelmäßig bei deiner Handwerkskammer, ob dein Gewerk betroffen ist.