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Die wichtigsten Änderungen für Handwerksbetriebe im Jahr 2023

Laura Trus |
Auch im Jahr 2023 müssen Betriebe wieder viele Änderungen beachten. Das liegt hauptsächlich an den Entlastungspaketen. Aufgrund der hohen Energiepreise und der Inflation sind sie weiter nötig. Wir haben uns durch die lange Liste an Neuerungen gearbeitet und sie zusammengefasst. Damit du es nicht machen musst. Lies hier die wichtigsten Änderungen für Handwerksbetriebe im Jahr 2023.
 

Von der Strompreisbremse profitieren sowohl Privathaushalte als auch das Handwerk: 

  • Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von weniger als 30.000 kWh im Jahr: Sie bezahlen für 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose höchstens 40 Cent brutto pro Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch zahlen sie den aktuellen Marktpreis.
  • Betriebe, die mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen: Sie erhalten 70 Prozent ihres prognostizierten Stromverbrauchs mit einem Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde. 

Ab wann gilt die Strompreisbremse? Und was müssen Betriebe tun, um sie zu erhalten? Die Strompreisbremse gilt ab Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar erhalten Sie im März 2023. Mehr Verwaltungsaufwand haben Sie zum Glück nicht: Sie bekommen die Entlastung automatisch. Vielleicht haben Sie schon Post von Ihrem Energieversorger erhalten. Denn die Entlastung geschieht über seine Abrechnung oder über die Betriebskostenabrechnung des Vermieters bzw. der Vermieterin. 

Auch die Gaspreisbremse kommt Privathaushalten und deinem Betrieb zugute. Sie startet ebenfalls ab März 2023, mit rückwirkender Anrechnung für Januar und Februar: 

  • Privathaushalte sowie KMU mit einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen kWh pro Jahr: Sie erhalten 80 Prozent Ihres Verbrauchs für 12 Cent brutto pro Kilowattstunde. Bei Fernwärme liegt der Betrag bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauchs. 
  • Betriebe mit mehr als 1,5 Millionen kWh pro Jahr: Der Netto-Arbeitspreis ist auf 7 Cent gedeckelt. Fernwärme ist auf 7,5 Cent netto gedeckelt. Die Beträge gelten für 70 Prozent des Verbrauchs. 

Minijob: Änderungen bei den Pauschbeiträgen

Nachdem zum Oktober 2022 die Obergrenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben wurde, gibt es 2023 weitere Neuigkeiten bei Minijobs. Und zwar bei den Pauschbeiträgen. Die Umlage U1 (Erstattung bei Krankheit) steigt von 0,9 Prozent auf 1,1 Prozent. Die Umlage U2 (Erstattung bei Mutterschaft) sinkt von 0,29 Prozent auf 0,24 Prozent. 

Neue Midijob-Grenze ab 2023

Die Grenze steigt zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro. Der Übergangsbereich liegt jetzt also zwischen 520,01 und 2.000 Euro. 

Elektronische AU Bescheinigung: Tschüss Papierchaos!

Den gelben Schein gibt es nicht mehr. Bei einer Krankmeldung musst du als Betrieb seit dem 1. Januar 2023 verpflichtend selbst aktiv werden. Sie rufen die elektronische AU Bescheinigung bei der Krankenkasse ab (kurz: eAU). 

Die neue Regel zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt für gesetzlich Versicherte. Bei Privatversicherten bleibt alles beim Alten. 

49-Euro-Ticket kommt im Frühling

Es ist Teil des dritten Entlastungspaketes und soll ab dem 3. April 2023 als Deutschlandticket erhältlich sein. Nutzen kannst du das Ticket ab dem 1. Mai. So lautet zumindest der aktuelle Plan. 

Es funktioniert ähnlich wie das 9-Euro-Ticket aus dem letzten Jahr: Du kannst mit dem Ticket in ganz Deutschland den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Das heißt: Du darfst U-Bahn, Straßenbahn, S-Bahn, Bus und Regionalzüge fahren. Auch die Regionalbahnen der Deutschen Bahn kannst du nutzen. Wichtig zu wissen: Für den Fernverkehr gilt das 49-Euro-Ticket nicht. Für ICE, IC und EC musst du ein extra Ticket kaufen.

Das 49-EuroTicket gilt im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland

Das 49-EuroTicket gilt im öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland

‍Das Deutschlandticket ist als Monatsabo gedacht. Es erneuert sich automatisch jeden Monat und ist monatlich kündbar. Kaufen kannst du es in der offiziellen App, aber auch an Schaltern und Verkaufsstellen der Verkehrsunternehmen in deiner Region. ‍

Mindestlohn im Elektrohandwerk

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt: Zum 1. Januar 2023 stehen im Tarifvertrag 13,40 Euro. Vorher waren es 12,90 Euro. Diese Steigerung ist allgemein verbindlich: Es ist ganz egal, ob dein Betrieb Mitglied einer Innung ist und dadurch tariflich gebunden ist oder nicht. Vom neuen Mindestlohn haben alle Beschäftigten im Elektrohandwerk was. 

Feiertage und Brückentage

Erinnerst du dich noch, was für ein Thema die Feiertage letztes Jahr waren? Viele Beschäftigte ärgerten sich, weil ganze acht Feiertage auf ein Wochenende fielen. Im Jahr 2023 sieht es besser aus. Unsere Tabelle zeigt dir die Feiertage in Deutschland in der Übersicht. 

Gesetzliche Feiertage 2023 Deutschland

Gesetzliche Feiertage 2023 Deutschland

Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

Zum Abschluss noch eine gute Nachricht für alle Betriebe, die bei jeder Betriebsprüfung unter dem Zettelchaos ächzen: Ab diesem Jahr führt die Deutsche Rentenversicherung die Prüfungen digital durch.

Einsatzplanung flüssiger gestalten

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Mit der Meisterwerk App behalten Sie den Überblick über die Auslastung in Ihrem Betrieb

Du willst im Jahr 2023 auch was ändern? Und das Zettelchaos loswerden? Die Meisterwerk App hilft dabei: Mit flüssiger Einsatzplanung und Dokumentation findest du sofort, was du suchst. 

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