Brandschutz spielt in Handwerksbetrieben und auf Baustellen eine elementare Rolle. Durch gezielte Maßnahmen und zahlreiche Vorgaben wird dafür gesorgt, dass Brände verhindert und die Ausbreitung von Feuer kontrolliert werden kann. Das schützt im Ernstfall Menschenleben und bewahrt vor teuren Sach- und Gebäudeschäden. Vorbeugender und abwehrender Brandschutz gehören immer dazu und sind für Betriebe verpflichtend.
Aber was genau müssen Sie als Chef oder Chefin wissen und welche Vorgaben gelten jeweils? Verschaffen Sie sich hier einen Überblick, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Egal, ob Handwerksbetrieb oder Baustelle – Brandschutz ist immer notwendig, um die Sicherheit von Menschen, Gebäuden und Anlagen zu gewährleisten. Er muss gleich von Anfang an ein Teil der Planung von Betrieben und Baustellen sein. Dafür gibt es einige gesetzliche Vorgaben und Vorschriften, die sich auf präventive Maßnahmen (also den Schutz vor Bränden) und auf abwehrende Maßnahmen (also die Reaktion im Brandfall) beziehen. Im Handwerksbetrieb gelten etwa:
- § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und
- Landesbauordnung (LBO).
Dort wird auch festgelegt, welcher Umfang des Brandschutzes in welcher Projekt- und Baugröße gilt und wann Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfende ausgebildet werden müssen.
Eine ganze Reihe von Regeln also, die Sie im Hinterkopf behalten müssen. Generell werden die Maßnahmen des Brandschutzes in vier Arten unterteilt, die zusammen alle Eventualitäten abdecken. Das ist wichtig, damit es gar nicht erst zum Brand kommt – oder im Ernstfall schnell und richtig reagiert werden kann.
Nicht nur im Betrieb, sondern auch beim Brandschutz gilt: es kommt auf Teamarbeit an! Während Sie und die Meisterwerk App sich zusammen die Verwaltung von Aufträgen und Mitarbeitenden besonders leicht machen, unterstützen sich auch die vier Arten des Brandschutzes gegenseitig. Sie werden gemeinsam angewendet, um die Brandgefahr möglichst optimal in Schach zu halten.
Vom baulichen Brandschutz ist die Rede, wenn es um bauliche Maßnahmen gegen das Entstehen und Ausbreiten von Bränden geht – also alles, was den Raum im Betrieb und auf der Baustelle betrifft. Dazu gehören beispielsweise
- feuerfeste Wände, Decken und Türen,
- Brandschutzabschottungen,
- Flucht- und Rettungswege,
- Bewegungs- und Aufstellflächen für die Feuerwehr, und
- die Bildung von Brandabschnitten durch Brandwände.
Zum anlagetechnischen Brandschutz gehören alle technischen Einrichtungen, die einen Brand im Betrieb oder auf der Baustelle verhindern und bekämpfen. Sie sind eine Ergänzung der baulichen Maßnahmen. Diese umfassen beispielsweise Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Löschwasserleitungen und Rauchabzugsanlagen. Diese Art des Brandschutzes kann in präventive und operative Maßnahmen unterteilt werden:
- Präventive Maßnahmen: Alle technischen Einrichtungen, die einen Brand feststellen und Alarm schlagen (man denke an Brandmeldeanlagen).
- Operative Maßnahmen: Alle technischen Einrichtungen, die zur Brandlöschung, zur Eindämmung des Feuers und zur Entrauchung beitragen (man denke an Feuerlöschanlagen und Rauchabzugsanlagen).
Betriebliche Maßnahmen, die die Brand- und Explosionsgefahr reduzieren und im Fall der Fälle zur Sicherheit beitragen, werden als organisatorischer oder betrieblicher Brandschutz bezeichnet. Dazu gehören vor allem
- Notfallpläne (wie Flucht- und Rettungspläne),
- regelmäßige Brandschutzübungen,
- der richtige Umgang mit Löschsystemen, und
- die Schulung der Mitarbeitenden.
Deswegen zählen auch Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfende in diese Kategorie. Prinzipiell richtet sich der organisatorische Brandschutz an alle Personen, die für den Brandschutz im Betrieb und auf der Baustelle verantwortlich sind.
Sowohl der bauliche, der organisatorische als auch der anlagetechnische Brandschutz umfassen Maßnahmen, mit denen ein etwaiger Brand verhindert werden soll. Diese werden unter dem Begriff „vorbeugender Brandschutz“ zusammengefasst. Dem steht der abwehrende Brandschutz – die vierte Art – gegenüber.
Davon sind alle Maßnahmen umfasst, die im Brandfall ergriffen werden, um ein Feuer zu bekämpfen und zu löschen. Neben innerbetrieblichen Maßnahmen wie Feuerlöschern und Löschmitteln gehören auch die Arbeit der Feuerwehr und das Schützen, Bergen und Retten von Personen dazu.
Löten, Schweißen, mit brennbaren Stoffen arbeiten – nicht nur im Handwerksbetrieb, sondern auch auf der Baustelle kommen ständig Situationen vor, in denen ein „brandheißes“ Risiko entsteht. Der Brandschutz ist hier durch mehrere gesetzliche Vorgaben geregelt, zu denen vor allem diese gehören:
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
- Landesgesetze
- Feuerwehrgesetz
- berufsgenössische Vorschriften
- Technische Regeln für Gefahrstoffe und brennbare Flüssigkeiten (TRGS und TRbF).
Betrachtet werden dabei alle Phasen des Bauvorhabens: die Planung, die Durchführung und Reparatur- sowie Sanierungsarbeiten.
Stellen Sie sich einen typischen Tag auf der Baustelle vor. Sie laufen an brennbaren Stoffen wie Holz, Lösungsmitteln, Druckbehältern, Farben und Kunststoffen vorbei, die sachgemäß gelagert werden müssen. Dabei fällt Ihr Blick kurz auf die provisorischen Anlagen – man denke an das Elektrowerkzeug, das einen Kurzschluss und damit einen Brand auslösen könnte. Schließlich kommen Sie an Ihrem Team vorbei, das gerade schweißt, lötet oder beim Schneiden Funken erzeugt. Auch Zündquellen wie offenes Feuer und Heizgeräte fallen Ihnen auf. Was wäre außerdem, wenn ein Brand außerhalb der Arbeitszeit entstehen würde und unbemerkt zu großem Schaden führt? Auf einer Baustelle gibt es folglich verschiedene Situationen und Materialien, die potenzielle Gefahren darstellen.
Um gegen all diese potenziellen Gefahren gewappnet zu sein, sind neben den Maßnahmen auch die Verantwortlichkeiten auf der Baustelle geregelt. Dabei trägt der Bauherr oder die Bauherrin die Gesamtverantwortung dafür, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Die Bauleitung ist hingegen für die Umsetzung dieser Regeln und für die Überwachung der Brandschutzmaßnahmen auf der Baustelle verantwortlich.
Als Chef oder Chefin sind Sie oftmals der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin, sodass Sie Ihre Mitarbeitenden auf die Brandschutzvorgaben schulen müssen. Je nach Größe der Baustelle ist es außerdem notwendig, einen Brandschutzbeauftragten oder eine Brandschutzbeauftragte zu ernennen.
Für größere Baustellen oder komplexere Projekte können Brandschutzhelfende vorgeschrieben sein. Das sind Personen, die speziell dafür ausgebildet wurden, im Brandfall erste Maßnahmen zu ergreifen, wozu beispielsweise die Brandbekämpfung mit Feuerlöschern oder die Evakuierung gehören. Mindestens 5% Ihrer Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfende ausgebildet sein – das gilt nicht nur für Baustellen, sondern auch für Handwerksbetriebe.
Die Schulung muss alle drei bis fünf Jahre stattfinden. Als Chef oder Chefin sind Sie dafür verantwortlich, dass immer genügend Personen mit dieser Ausbildung vor Ort sind. Auch die Bauleitung, ein oder eine Brandschutzbeauftragte oder ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) sorgen dafür, dass diese Vorschrift umgesetzt wird.
Die möglichen Gefahren sind erkannt, die Verantwortlichkeiten geklärt und die Brandschutzhelfenden vor Ort? Sehr gut! Dann müssen Sie nur noch sicherstellen, dass alle nötigen Brandschutzmaßnahmen auf der Baustelle berücksichtigt werden. Die Liste der Maßnahmen (und auch die der gesetzlichen Vorgaben dazu) ist lang, besonders wichtig sind dabei diese Aspekte:
Für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz im Handwerksbetrieb und auf der Baustelle lohnt es sich, einen Spickzettel zur Hand zu haben. Drucken Sie zum Beispiel unsere Vorlage aus und hängen Sie sie griffbereit auf, um Gefährdungen schnell zu erkennen und Schutzmaßnahmen immer vor Augen zu haben.
Um einen Brand auf der Baustelle direkt eindämmen zu können, sind Löschmittel Pflicht. Der berühmteste Vertreter: Feuerlöscher. Insbesondere dann, wenn im Gebäude noch keine funktionsfähigen Wasseranschlüsse installiert sind, kann damit die Brandgefährdung deutlich verringert werden. Auch für Feuerlöscher gelten im Brandschutz gesetzliche Vorgaben, die von der Größe und dem Gefährdungspotential der Baustelle abhängig sind.
So muss pro 200 m2 Grundfläche mindestens ein Feuerlöscher mit 6 Löschmitteleinheiten (LE) bereitgestellt werden. In Bereichen mit erhöhter Brandgefahr (man denke an offene Flammen oder brennbare Materialien) können sogar mehr davon erforderlich sein. Zusätzlich müssen die Löschmittel so platziert werden, dass sie nicht weiter als 20 bis 30 Meter von jedem Punkt der Baustelle entfernt sind.
Übrigens gilt „20 bis 30“ auch für Erste-Hilfe-Kästen: diese müssen nicht nur leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Baustelle platziert werden, sondern auch innerhalb von 20 bis 30 Sekunden erreichbar sein. Alle Infos und Vorgaben zu Erste-Hilfe-Kästen können Sie vertiefend in diesem Blogbeitrag nachlesen.
Der Brandschutz im Handwerksbetrieb und auf der Baustelle ist ein komplexes Thema und unterliegt zahlreichen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen. Wichtig ist, dass die vier Arten des Brandschutzes ausreichend berücksichtigt werden und alle Verantwortlichen auf die Einhaltung und Schulung der Belegschaft achten. Es sind noch Maßnahmen beim Brandschutz offen, Feuerlöscher zu besorgen und Fluchtwege auszuzeichnen? Die Meisterwerk App wartet schon darauf, von Ihnen entdeckt zu werden und bei der Organisation aller Aufgaben auf der Baustelle zu helfen!
Disclaimer
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.