Häufige Fragen und Antworten zum Thema Angebotserstellung im Handwerk

Können Handwerkerinnen und Handwerker ihr Angebot nachträglich ändern oder zurückziehen?

Ja, prinzipiell ist es möglich, das Angebot nachträglich zu ändern oder komplett zurückzuziehen. Dies gilt allerdings nur, solange noch kein Vertrag in Kraft getreten ist, also die Kundin bzw. der Kunde das Angebot noch nicht angenommen hat. Ist der Vertrag bereits zustande gekommen, kann er unter Umständen widerrufen werden.

Ist ein Handwerker-Angebot verbindlich?

Ja. Das Angebot ist hinsichtlich des beschriebenen Leistungsumfangs und des Preises für den angegebenen Zeitraum verbindlich. 

Wie lange ist ein Handwerker-Angebot gültig?

Handwerkerinnen und Handwerker entscheiden selbst über die Gültigkeitsdauer ihrer Angebote. Meistens handelt es sich dabei um einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten.

Bevor Sie und Ihre Belegschaft mit der Arbeit beginnen , muss ein Vertrag zwischen Ihnen sowie den jeweiligen Kundinnen und Kunden geschlossen werden. Klare Verhältnisse schafft hierfür ein Angebot. Natürlich können Sie auch mündliche Absprachen treffen, schriftliche Dokumente wirken jedoch seriöser und sorgen für mehr Transparenz. Wichtig ist deshalb, dass Ihr Angebot rechtssicher und fehlerfrei ist. Doch was unterscheidet ein Angebot von dem bei Handwerkerinnen und Handwerkern beliebten Kostenvoranschlag?

 Ein überzeugendes Angebot sichert Handwerkerinnen und Handwerkern profitable Aufträge.
Ein überzeugendes Angebot sichert Handwerkerinnen und Handwerkern profitable Aufträge.

Angebot vs. Kostenvoranschlag: Was ist was?

Auch wenn in beiden Dokumenten Preise ausgewiesen werden, unterscheiden sich Angebot und Kostenvoranschlag deutlich voneinander1

  1. Verbindlichkeit: Während der auf dem Angebot vermerkte Preis verbindlich ist, gilt dies für den Kostenvoranschlag nicht.
  2. Kosten: Ein Angebot ist für Auftraggebende immer kostenfrei, ein Kostenvoranschlag kann jedoch nach vorheriger Absprache verrechnet werden.
  3. Leistungspositionen: Anders als bei einem Kostenvoranschlag müssen in einem Angebot nicht alle einzelnen Leistungen detailliert aufgeschlüsselt werden. 

Tipp: Die Kundinnen und Kunden sind restlos begeistert von Ihren Angeboten? Dann planen Sie die Einsätze Ihrer Belegschaft jetzt ganz einfach digital mit der Meisterwerk App. 

Angebot und Kostenvoranschlag sind also nicht identisch. Doch worauf müssen Sie bei der Angebotserstellung noch achten?

Angebot und Kostenvoranschlag unterscheiden sich hinsichtlich Verbindlichkeit, Kosten und Leistungspositionen.
Angebot und Kostenvoranschlag unterscheiden sich hinsichtlich Verbindlichkeit, Kosten und Leistungspositionen.

Checkliste Angebotserstellung: Das muss rein!

Jetzt geht’s ans Eingemachte! Denn bei der Angebotserstellung kommt es darauf an, die Kundschaft zu überzeugen. Indem Sie möglichst detailliert auf Ihre Leistungen und/oder Produkte eingehen und Preise transparent ausweisen, gelingt Ihnen dies am besten. Hinzu kommen noch wichtige Formalien, deren Einhaltung Sie sofort als Profi ausweisen. Dazu zählen:

  • Firmen- sowie Kundenanschrift
  • Aktuelles Datum
  • Angebotsnummer
  • Gültigkeitsdauer Ihres Angebots
  • Positionen, Leistungen, Menge und/oder Stundenaufwand 
  • Preise, Rabatte und Gesamtsumme
  • Steuern
  • Ausführungszeit und Zahlungsbedingungen
  • Freizeichnungsklauseln

Tipp: Auf gruenderlexikon.de finden Sie eine Angebotsvorlage als Worddatei und PDF.

Wichtig: Laut GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind Sie dazu verpflichtet, Angebotsschreiben mindestens sechs Jahre aufzubewahren!

Angebote müssen mit einer Frist von sechs Jahren aufbewahrt werden!
Angebote müssen mit einer Frist von sechs Jahren aufbewahrt werden!

Firmen- und Kundendaten

Auch wenn Sie das Angebot per E-Mail verschicken: Im Briefkopf geben Sie Ihre Firmenanschrift und Kontaktdaten sowie die der Kundin beziehungsweise des Kunden an. Dies hilft bei der Zuordnung und erleichtert die Kontaktaufnahme.

Wichtig: Geben Sie auch unbedingt - sofern vorhanden - Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Handelsregisternummer an. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Angebotsnummer

Zwar besteht keine Pflicht, eine Angebotsnummer auszuweisen. Dennoch hilft sie bei der klaren Zuordnung Ihrer Angebote. Sie sind frei in der Erstellung entsprechender Nummern, allerdings hat sich die Kombination aus Jahreszahl und einer fortlaufenden dreistelligen Nummer etabliert. 

Beispiel: Die Angebotsnummer des 23. Angebots im Jahr 2022 sähe dementsprechend so aus: 2022023.

Aktuelles Datum und Gültigkeitsdauer

Vergessen Sie nicht, das aktuelle Datum sowie die Gültigkeitsdauer Ihres Angebots zu vermerken. So wissen Ihre Kundinnen und Kunden auf einen Blick, wie lange sie Zeit haben, um ihre Entscheidung zu treffen, bevor das Angebot verfällt.

Leistungen

Der Hauptteil Ihres Angebots ist die Leistungsbeschreibung. Damit potenzielle Auftraggebende ganz genau wissen, was sie bei Ihnen kaufen, ist es unerlässlich, hier möglichst detailliert auf die Dienstleistungen und Waren (auch: Mengenangaben!) einzugehen. So vermeiden Sie Missverständnisse und schaffen Transparenz, was wiederum für Vertrauen sorgt.

Preise, Rabatte, Steuern

Besonders zentral für Kundinnen und Kunden, aber auch für Ihre Bilanz ist natürlich der Preis Ihrer Dienstleistungen und Produkte. Weisen Sie die Kosten deshalb konkret aus und sorgen Sie dafür, dass ersichtlich ist, welche Mengen, Stunden oder für welchen Zeitraum die Preise gelten. Auch Anfahrtskosten gehören hier dazu! 

Sofern Sie Rabatte gewähren, weisen Sie diese bitte gesondert aus. Gleiches gilt auch für die Umsatzsteuer, die Sie, sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind, ebenfalls angeben müssen. Zum Schluss nennen Sie noch die Gesamtsumme in brutto und netto.

Ausführungszeit und Zahlungsbedingungen

Wann werden Sie den Auftrag ausführen? Und wann soll gezahlt werden? Diese Fragen werden sich Ihre Kundinnen und Kunden sicherlich stellen. Beantworten Sie diese am besten direkt im Angebotsschreiben und sorgen Sie so für (rechtliche) Klarheit – für beide Seiten!

Freizeichnungsklausel

Ein Angebot ist juristisch gesehen eine Willenserklärung (anders als ein Kostenvoranschlag) und deswegen bindend. Unverbindliche Angebote kennzeichnen Sie daher mit einer Haftungs- beziehungsweise Freizeichnungsklausel.

Hinweis: Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung.

Wie geht es weiter, nachdem Sie Ihr Angebot verschickt haben? Hoffentlich mit einem neuen Auftrag!

Angebot angenommen? Jetzt Aufträge in der Meisterwerk App managen!

Mit der Meisterwerk App organisieren Handwerkerinnen und Handwerker ihren Betrieb und sparen Zeit! 
Mit der Meisterwerk App organisieren Handwerkerinnen und Handwerker ihren Betrieb und sparen Zeit! 

Ihre Kundin oder Ihr Kunde hat Ihnen den Auftrag bestätigt. Herzlichen Glückwunsch! Nun können Sie endlich richtig loslegen! Damit Sie den Auftrag genauso professionell meistern wie das Angebotsschreiben, hilft Ihnen die Meisterwerk App. Alles rund um die Betriebsorganisation im Handwerk erledigen Sie jetzt ganz einfach in einer Anwendung auf Ihrem Tablet oder Smartphone:

  • Einsatzplanung
  • Informationsaustausch zwischen Mitarbeitenden und Büro
  • Zeiterfassung

So wissen Sie immer, was wann und von wem gemacht wird und können in der gesparten Zeit direkt das nächste Angebot für Ihre Kundschaft erstellen.

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