Fragen und Antworten zum Thema Gesetz zur Zeiterfassung für Handwerkerinnen und Handwerker
Ist eine Arbeitszeiterfassung im Handwerk Pflicht?
Das Bundesarbeitsgericht hat im September entschieden: Die Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland Pflicht.
Gibt es ein Gesetz zur digitalen Arbeitszeiterfassung für Handwerker und Handwerkerinnen?
Bisher gibt es noch kein Gesetz zur digitalen Zeiterfassung für Handwerkerinnen und Handwerker1. Aufgrund des im September erlassenen Urteils des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt gehen Expertinnen und Experten jedoch davon aus, dass ein Gesetz zur digitalen Arbeitszeiterfassung bald erlassen wird.
Ab wann gilt das Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung?
Ein Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung wird derzeit von der Bundesregierung noch ausgearbeitet. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof bereits 2019 alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, gesetzliche Regelungen zur elektronischen Zeiterfassung zu erlassen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Die Zeiterfassung ist für deutsche Unternehmen Pflicht! Mit dem Urteil vom 13. September 2022 kommt das BAG der Politik um die Debatte zur Zeiterfassung zuvor. Auch das Handwerk ist betroffen – und die Unsicherheit steigt: Müssen Handwerkerinnen und Handwerker ihre Arbeitszeiten ab jetzt minutiös erfassen? Wie soll ein entsprechendes System aussehen? Und darüber hinaus: Gibt es eine Pflicht zur digitalen Zeiterfassung im Handwerk?
Eigentlich hat sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 13. September 2022 nur mit einem Fall aus Nordrhein-Westfalen befasst: Der Betriebsrat einer Klinik aus Minden möchte bei der Firmenleitung ein elektronisches System zur Zeiterfassung einführen. So sollen eventuelle Überstunden der Mitarbeitenden ersichtlich werden. Das Bundesgericht lehnt die Klage in letzter Instanz ab.
Spektakulär ist allerdings die Begründung: Der Betriebsrat darf bei der Arbeitszeiterfassung nicht mitbestimmen, denn auf europäischer Ebene sind Unternehmen bereits per Gesetz verpflichtet, Arbeitszeiten zu erfassen!2 Mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits am 14. Mai 2019 entschieden, dass alle europäischen Unternehmen ein System schaffen müssen, mit dem die täglichen Arbeitszeiten erfasst werden können. Im Widerspruch dazu steht bisher das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbZG). Danach müssen Unternehmen nur Überstunden sowie Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen erfassen. Und während die Bundesregierung immer noch an einem Gesetz zur Arbeitszeiterfassung feilt, schafft das Bundesgericht endgültig Fakten: Arbeitszeiten müssen in Deutschland präzise erfasst werden!3
Insbesondere Handwerksbetriebe mit vielen mobilen Mitarbeitenden fragen sich jetzt zurecht: Wie sieht ein System zur Arbeitszeiterfassung aus? Aufschluss geben weitere Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs und der deutschen Arbeitsgerichte.
Die Grundlagen: Was sind Arbeitszeiten im Handwerk für mobile Mitarbeitende?
Mobile Mitarbeitende sind Arbeitnehmende, die keinen festen Arbeitsort besitzen und zur Kundschaft fahren. Für diese Mitarbeitenden gelten Wegezeiten vom Wohnort zur ersten Kundschaft des Tages und von der letzten Kundschaft des Tages zurück als Arbeitszeit. Daher: Arbeitgebende müssen diese Zeit vergüten. Im Umkehrschluss bedeutet das auch, dass Handwerkerinnen und Handwerker alle Fahrtzeiten als Arbeitszeit dokumentieren müssen.4
Wie Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden erfassen – händisch oder digital – ist Ihnen derzeit noch selbst überlassen. Zwar gibt es in Deutschland noch keine gesetzlichen Vorschriften zum Verfahren, im Zweifel zählt vor Gericht allerdings nur ein objektives, verlässliches und sowohl für Arbeitgebende und Arbeitnehmende zugängliches System. Objektiv bedeutet dabei, dass Arbeitszeiten manipulationssicher aufgezeichnet werden – eine einfache Papierdokumentation reicht laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Emden nicht aus. Auch der EuGH hat bereits 2019 entschieden, dass alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet sind, verbindliche Regelungen zum objektiven Messen von Arbeitszeiten zu erlassen. Expertinnen und Experten rechnen daher mit einem baldigen Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung.
Zudem birgt der klassische Stundenzettel mit Papier und Stift nicht nur bei Streitigkeiten vor Gericht viele Risiken: Im Betriebsalltag schleichen sich schnell Fehler ein, die Zettel durchlaufen viele Hände oder gehen verloren und kosten Ihnen so Zeit und Geld.
Obwohl es (noch) kein Gesetz zur digitalen Zeiterfassung im Handwerk gibt, bieten solche Systeme sowohl für Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber als auch für Ihre Mitarbeitenden große Vorteile. Dazu gehören:
- Sie befreien sich und Ihr Team von der täglichen Zettelwirtschaft und vermeiden Ärger mit verloren gegangenen Stundenzetteln.
- Nachweise und Abrechnungen können direkt am Einsatzort erfolgen.
- Sie halten sich ohne großen Aufwand an die oben erwähnten Vorschriften (objektiv, verlässlich und zugänglich).
- Sie erhalten verlässliche Daten über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten.
- Digitale Daten lassen sich einfacher auswerten. So können Sie unnötige Zeitfresser aufspüren, Prozesse optimieren und künftige Aufträge besser kalkulieren.
Mit der Meisterwerk App profitieren Sie von den vielen Vorteilen der digitalen Zeiterfassung und erfüllen gleichzeitig alle gesetzlichen Vorschriften. Ihr Team erfasst Arbeitszeiten per App, Tablet oder PC ganz einfach selbst. Alle Eingaben werden in der Meisterwerk App abgespeichert und stehen sowohl Ihren mobilen Mitarbeitenden als auch Ihrem Büro in Echtzeit zur Verfügung. Hat Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter vergessen zu stempeln, können Sie zu jeder Zeit Änderungen vornehmen – natürlich DSGVO-konform und rechtssicher. Passt Ihre Belegschaft die Einträge an, wird dies in der App dokumentiert. Damit sind Eingabefehler oder Manipulationen mit der Meisterwerk App nahezu ausgeschlossen.
Das Beste: Auftragsplanung und Termine lassen sich schnell und bequem organisieren. Zusätzlich können Sie nicht nur erfassen, wie lang ein Mitarbeitender generell gearbeitet hat, sondern auch an welchem Auftrag. Das erleichtert Ihnen die Auftragszeiterfassung zur Nachkalkulation. So behalten Sie und Ihre Mitarbeitenden alle Aufträge als Terminübersicht immer fest im Blick!
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
1 Vgl.: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/zeiterfassung-bag-urteil-folgen-arbeitnehmer-101.html
2 Vgl.: https://www.tagesschau.de/inland/arbeitszeiterfassung-stechuhr-urteil-bundesarbeitsgericht-101.html
3 Vgl.: https://www.tagesschau.de/inland/arbeitszeiterfassung-stechuhr-urteil-bundesarbeitsgericht-101.html