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Abnahmeprotokoll im Handwerk: Darauf kommt es an!

Laura Sophia Hauck |
Auftrag erledigt, ab zur nächsten Baustelle? Nicht so schnell! Denn erst mit der Abnahme durch die Auftraggeberinnen und Auftraggeber ist Ihr Job wirklich beendet. Lies hier, welche Bedeutung das Abnahmeprotokoll für das Handwerk hat und welche Pflichtangaben reingehören.

Inhaltsverzeichnis


Fragen und Antworten zum Thema Abnahmeprotokoll im Handwerk‍

Wann wird ein Abnahmeprotokoll angefertigt?

Ein Abnahmeprotokoll wird von dir als Handwerkerin oder Handwerker gemeinsam mit den Auftraggebenden angefertigt, nachdem du die vertraglich zugesicherten Arbeiten ausgeführt hast. Du kannst jedoch auch nach einzelnen festgelegten Arbeitsschritten Teil-Abnahmeprotokolle erstellen. Dies ist bei langfristigen Großaufträgen sinnvoll.

Wofür brauchen Handwerkerinnen und Handwerker ein Abnahmeprotokoll?

Das Abnahmeprotokoll bestätigt, dass die Arbeiten korrekt ausgeführt worden sind. Dieser Beleg über die erbrachten Bauleistungen wird vom Auftraggeber bzw. von der Auftraggeberin unterschrieben und bietet Handwerkerinnen und Handwerkern zahlreiche Vorteile:

  • Beginn der Gewährleistungsfrist
  • Anrecht auf Rechnungsstellung
  • Beweislast liegt im Reklamationsfall bei den Auftraggebenden 

Welche Angaben soll das Abnahmeprotokoll enthalten?

Folgende Angaben sollten im Abnahmeprotokoll unbedingt vermerkt werden:

  • Abnahmedatum und Abnahmeort
  • Adresse des Ortes, an dem die Bauleistung erbracht wurde
  • Name und Adresse des Handwerksbetriebs
  • Name und Adresse der Auftraggebenden
  • Anwesende beim Abnahmetermin
  • Vertragsnummer und -datum
  • Leistungsbeschreibung
  • Leistungszeitraum
  • Sofern vorhanden: Mängel und Frist für die Behebung
  • Gewährleistungsfrist
  • Hinweise auf Vertragsstrafen
  • Unterschrift der Auftraggebenden

Kann die Unterschrift auf dem Abnahmeprotokoll von den Auftraggebenden verweigert werden?

Ja, die Unterschrift kann grundsätzlich verweigert werden. Ein Grund hierfür ist beispielsweise, dass der Handwerksbetrieb die Leistung noch nicht vollständig erbracht hat.

Was machst du, nachdem du mit deiner Belegschaft einen Auftrag abgeschlossen hast? Die offizielle Abnahme gemeinsam mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber! Denn als Betriebsleiterin oder -leiter ist dein Job erst getan, wenn auch alle bürokratischen Aufgaben erledigt sind. Dazu gehört die schriftliche Bestätigung, dass du:

  • deine Bauleistungen vertragsgerecht erbracht und
  • etwaige Mängel dokumentiert hast sowie
  • Maßnahmen zur Behebung dieser vornehmen wirst
Fertige also unbedingt ein schriftliches Protokoll während des Abnahmetermins an, das du unterschreiben lässt. Dieses Dokument spart dir im Zweifelsfall Geld, Zeit und Nerven.


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Lasse dir im Abnahmeprotokoll unbedingt schriftlich bestätigen, dass du deine handwerklichen Leistungen vertragsgerecht erbracht hast!

Darum ist ein Abnahmeprotokoll im Handwerk wichtig

Ein Abnahmeprotokoll ist sowohl für dich als Handwerkerin oder Handwerker als auch für Auftraggebende von Vorteil. So markiert es zum einen den ordnungsgemäßen Abschluss eines (Um-) Bauprojekts und berechtigt dich zum anderen dazu, eine Abschlussrechnung zu stellen. Darüber hinaus gehen mit der Abnahme rechtliche Vorteile einher:

  • Die Leistungsgefahr geht von dir auf deinen Auftraggebenden über.
  • Die Gewährleistungsfristen und Garantielaufzeiten beginnen.
  • Die Beweislast kehrt sich um und liegt bei deinen Auftraggebenden.

Um deine rechtlichen Ansprüche im Zweifelsfall auch geltend machen zu können, benötigst du ein Dokument, das aus juristischer Sicht alle Pflichtangaben enthält.

Vorsicht:
Deine Auftraggeberin bzw. dein Auftraggeber kann trotz gesetzlicher Pflicht zur Bauabnahme die Unterschrift auf dem Protokoll verweigern – zum Beispiel bei schwerwiegenden Mängeln
Tipp:
Erstelle ein professionelles Abnahmeprotokoll mit allen wichtigen Angaben zu deinem Auftrag. Ganz besonders praktisch ist, wenn du dieses direkt digital ausfüllst und unterschreibst.


Der Inhalt des Abnahmeprotokolls: Diese Angaben sind Pflicht

Damit dein Abnahmeprotokoll auch im Streitfall maximal aussagekräftig ist, sollten nicht nur alle Bauleistungen detailliert beschrieben, sondern auch diese Angaben unbedingt vermerkt werden:

  • Datum und Ort der Abnahme
  • Adresse des Ortes, an dem die Bauleistung erbracht wurde
  • Name und Anschrift Ihres Betriebs
  • Name und Anschrift des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin
  • Namen der anwesenden Personen
  • Hinweis auf Gesamt- bzw. Teilabnahme
  • Vertragsnummer und -datum
  • Sofern vorhanden: Mängel und eine Frist für deren Beseitigung
  • Gewährleistungs- und Garantiefristen
  • Hinweise auf Vertragsstrafen
  • Unterschrift des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin
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Achte bei der Erstellung des Abnahmeprotokolls auf die Pflichtangaben, um rechtlich abgesichert zu sein!

Gratis Vorlage für dein Abnahmeprotokoll

Du hast noch keine eigene Vorlage für deine Abnahmeprotokolle? Online findest du eine Vielzahl an Dokumenten als kostenlose Excel- oder Word-Datei. Aber Vorsicht! Bitte übernehme diese Vorlagen nicht einfach so in deinem Gebrauch, sondern überprüfe den Inhalt gründlich. Es sind in jedem Fall Anpassungen an deinen Betrieb und deinen Auftrag notwendig.

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Erstelle einfach und schnell deine Abnahmeprotokolle mithilfe der Meisterwerk AppBlog_Handwerker Abnahmeprotokoll

Mit der Meisterwerk App erstellst du deine Abnahmeprotokolle und speicherst diese direkt im Auftrag ab.

Deine Abnahmeprotokolle erfasst du mit der Meisterwerk App in digitaler Form. Du lädst dein Formular in die Handwerker App hoch und hinterlegst es im entsprechenden Auftrag. Zum Ausfüllen öffnest du das Abnahmeprotokoll auch unterwegs auf dem Tablet oder Smartphone. Du füllst das Formular aus und lässt es am Bildschirm unterschreiben. Dein Abnahmeprotokoll liegt dann in Echtzeit den Kolleginnen und Kollegin im Büro zur Rechnungsstellung vor. Und dir oder deinen Monteur(innen) geht kein Zettel mehr verloren!

 

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