Grundsätzlich gibt es Pflichtangaben, die auf jede Rechnung gehören. Stelle´ die Rechnung an einen Privathaushalt, gibt es noch zwei Besonderheiten.
Ob Handwerksbetrieb oder nicht: Diese Angaben gehören (laut § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG)) auf Rechnungen.
Die Angabe einer Bankverbindung ist keine gesetzliche oder steuerliche Anforderung. Aber für deine Kundinnen und Kunden ist die Angabe natürlich sehr hilfreich. So müssen sie nicht nachhaken, wohin die Überweisung geht.
Maxi nimmt deine Anrufe entgegen, fragt die wichtigen Infos ab und schickt dir eine Zusammenfassung. So entlastest du dein Team und lässt keinen Kunden warten.

Bei einer Handwerkerrechnung kommen diese Pflichtangaben noch hinzu: Stundenlohn und angefallene Arbeitszeit. Beachte hierbei: Du rechnest die Arbeitszeit im Viertelstundentakt ab. Du darfst nicht auf halbe oder volle Stunden aufrunden. Auch Pausenzeiten vor Ort gehören nicht auf die Rechnung! Achte auf eine detaillierte Zeiterfassung durch deine Mitarbeitenden, damit du korrekt abrechnen kannst. 
Privatkundinnen und Privatkunden können die Kosten für handwerkliche Tätigkeiten in ihrem Zuhause von der Steuer absetzen. Jedoch nur dann, wenn sie etwas reparieren, sanieren oder warten lassen. Ein Neubau ist nicht steuerlich absetzbar. Barzahlungen sind ebenfalls nicht möglich.
Zwei Angaben sind wichtig, damit das Finanzamt der Kundin oder des Kunden die Rechnung anerkennt.
Weiterlesen: So funktionieren Abschlagsrechnungen
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Du entscheidest, wie sie klingt, was sie sagt und welche Fragen sie stellt – perfekt abgestimmt auf deinen Betrieb.
Grundsätzlich gilt: Mehraufwand, den du oder deine Mitarbeitenden verursacht haben, darfst du nicht abrechnen. Das gilt auch für Zusatzleistungen, die du nicht im Voraus besprochen hast.
Wir haben zwei Beispiele:
Es gibt noch mehr Dinge, die auf einer Handwerkerrechnung nicht erlaubt sind:
Führt eine Auszubildende oder ein Praktikant den Auftrag durch, darfst du nicht den Stundensatz der Meisterin oder des Meisters abrechnen.
Verschleißt das Werkzeug während der Arbeiten, geht das auf deine Kosten. Nicht auf die deiner Kundin oder deines Kunden. Auch zusätzliche Gebühren für Verwaltungsaufgaben haben auf der Rechnung nichts zu suchen. Solche Aufwände solltest du mit den Arbeitsstunden abdecken.
Du willst das Geld am liebsten bar auf die Hand haben? Das kannst du von deiner Kundin oder dem Kunden nicht verlangen. Sie oder er muss Zeit haben, dein Leistung und die Handwerkerrechnung zu kontrollieren.
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