Grundsätzlich gibt es Pflichtangaben, die auf jede Rechnung gehören. Stelle´ die Rechnung an einen Privathaushalt, gibt es noch zwei Besonderheiten.
Ob Handwerksbetrieb oder nicht: Diese Angaben gehören (laut § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG)) auf Rechnungen.
Die Angabe einer Bankverbindung ist keine gesetzliche oder steuerliche Anforderung. Aber für deine Kundinnen und Kunden ist die Angabe natürlich sehr hilfreich. So müssen sie nicht nachhaken, wohin die Überweisung geht.
Maxi nimmt deine Anrufe entgegen, fragt die wichtigen Infos ab und schickt dir eine Zusammenfassung. So entlastest du dein Team und lässt keinen Kunden warten.

Bei einer Handwerkerrechnung kommen diese Pflichtangaben noch hinzu: Stundenlohn und angefallene Arbeitszeit. Beachte hierbei: Du rechnest die Arbeitszeit im Viertelstundentakt ab. Du darfst nicht auf halbe oder volle Stunden aufrunden. Auch Pausenzeiten vor Ort gehören nicht auf die Rechnung! Achte auf eine detaillierte Zeiterfassung durch deine Mitarbeitenden, damit du korrekt abrechnen kannst. 
Privatkundinnen und Privatkunden können die Kosten für handwerkliche Tätigkeiten in ihrem Zuhause von der Steuer absetzen. Jedoch nur dann, wenn sie etwas reparieren, sanieren oder warten lassen. Ein Neubau ist nicht steuerlich absetzbar. Barzahlungen sind ebenfalls nicht möglich.
Zwei Angaben sind wichtig, damit das Finanzamt der Kundin oder des Kunden die Rechnung anerkennt.
Weiterlesen: So funktionieren Abschlagsrechnungen
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Du entscheidest, wie sie klingt, was sie sagt und welche Fragen sie stellt – perfekt abgestimmt auf deinen Betrieb.
Grundsätzlich gilt: Mehraufwand, den du oder deine Mitarbeitenden verursacht haben, darfst du nicht abrechnen. Das gilt auch für Zusatzleistungen, die du nicht im Voraus besprochen hast.
Wir haben zwei Beispiele:
Es gibt noch mehr Dinge, die auf einer Handwerkerrechnung nicht erlaubt sind:
Führt eine Auszubildende oder ein Praktikant den Auftrag durch, darfst du nicht den Stundensatz der Meisterin oder des Meisters abrechnen.
Verschleißt das Werkzeug während der Arbeiten, geht das auf deine Kosten. Nicht auf die deiner Kundin oder deines Kunden. Auch zusätzliche Gebühren für Verwaltungsaufgaben haben auf der Rechnung nichts zu suchen. Solche Aufwände solltest du mit den Arbeitsstunden abdecken.
Du willst das Geld am liebsten bar auf die Hand haben? Das kannst du von deiner Kundin oder dem Kunden nicht verlangen. Sie oder er muss Zeit haben, dein Leistung und die Handwerkerrechnung zu kontrollieren.
Bezahlte Rechnungen machen Spaß, aber Rechnungen stellen nicht so? Mit der Meisterwerk App reduzierst du die Arbeitszeit, die du für die Rechnungsstellung brauchst:
Ja, aber nur mit dem Stundensatz des Azubis – nicht mit dem Meistersatz. Die Fahrtzeit gehört zur Arbeitszeit und wird im Viertelstundentakt abgerechnet. Die Anfahrtspauschale oder Kilometerkosten berechnest du genauso wie bei anderen Mitarbeitenden.
Nein. Abrechnen darfst du nur Material, das direkt für den Auftrag nötig ist – und das muss der Kunde vorab akzeptiert haben. Wenn du selbst Material verschwendest oder beschädigst, geht das auf deine Kosten. Das Gleiche gilt, wenn du wegen deines Fehlers zwei Mal anfahren musst.
Pausen vor Ort gehören nicht auf die Handwerkerrechnung – weder bezahlte noch unbezahlte. Nur die tatsächliche Arbeitszeit zählt. Hältst du eine 30-Minuten-Kaffeepause, rechnest du diese nicht ab. Das ist Bestandteil deines Stundensatzes.
Eine Anzahlung ist eine Vorauszahlung, die du mit dem Kunden vereinbarst – sie ist kein Rechnungsbeleg. Eine Abschlagsrechnung ist eine echte Rechnung mit allen Pflichtangaben, die du ausstellen musst. Nutze immer Abschlagsrechnungen, nicht Bar-Anzahlungen, um rechtlich auf sicheren Beinen zu stehen.
Nein. Du kannst Barzahlung anbieten, aber der Kunde muss sie nicht akzeptieren. Tatsächlich solltest du Barzahlung vermeiden – so hast du einen Beleg und der Kunde kann die Arbeiten kontrollieren, bevor er bezahlt. Auf der Rechnung muss immer ein Zahlungsziel und eine Kontoverbindung stehen.