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1x1 der Angebotserstellung für das Handwerk

Laura Sophia Hauck |

Potenzielle Kundinnen und Kunden haben Interesse an deinen Dienstleistungen? Dann schreibst du am besten ein Angebot, das diese nicht ablehnen können! Lies hier, was es bei der Angebotserstellung zu beachten gibt.

Inhaltsverzeichnis


Häufige Fragen und Antworten zum Thema Angebotserstellung im Handwerk

Können Handwerkerinnen und Handwerker ihr Angebot nachträglich ändern oder zurückziehen?

Ja, prinzipiell ist es möglich, das Angebot nachträglich zu ändern oder komplett zurückzuziehen. Dies gilt allerdings nur, solange noch kein Vertrag in Kraft getreten ist, also die Kundin bzw. der Kunde das Angebot noch nicht angenommen hat. Ist der Vertrag bereits zustande gekommen, kann er unter Umständen widerrufen werden.

Ist ein Handwerker-Angebot verbindlich?

Ja. Das Angebot ist hinsichtlich des beschriebenen Leistungsumfangs und des Preises für den angegebenen Zeitraum verbindlich. 

Wie lange ist ein Handwerker-Angebot gültig?

Handwerkerinnen und Handwerker entscheiden selbst über die Gültigkeitsdauer ihrer Angebote. Meistens handelt es sich dabei um einen Zeitraum zwischen einem und drei Monaten.

Bevor du und deine Belegschaft mit der Arbeit beginnt, muss ein Vertrag zwischen dir und den jeweiligen Kundinnen und Kunden geschlossen werden. Klare Verhältnisse schafft hierfür ein Angebot. Natürlich kannst du auch mündliche Absprachen treffen, schriftliche Dokumente wirken jedoch seriöser und sorgen für mehr Transparenz. Wichtig ist deshalb, dass dein Angebot rechtssicher und fehlerfrei ist. Doch was unterscheidet ein Angebot von dem bei Handwerkerinnen und Handwerkern beliebten Kostenvoranschlag?


 Ein überzeugendes Angebot sichert Handwerkerinnen und Handwerkern profitable Aufträge.

Ein überzeugendes Angebot sichert Handwerkerinnen und Handwerkern profitable Aufträge.

Angebot vs. Kostenvoranschlag: Was ist was?

Auch wenn in beiden Dokumenten Preise ausgewiesen werden, unterscheiden sich Angebot und Kostenvoranschlag deutlich voneinander1

  1. Verbindlichkeit: Während der auf dem Angebot vermerkte Preis verbindlich ist, gilt dies für den Kostenvoranschlag nicht.
  2. Kosten: Ein Angebot ist für Auftraggebende immer kostenfrei, ein Kostenvoranschlag kann jedoch nach vorheriger Absprache verrechnet werden.
  3. Leistungspositionen: Anders als bei einem Kostenvoranschlag müssen in einem Angebot nicht alle einzelnen Leistungen detailliert aufgeschlüsselt werden. 

Angebot und Kostenvoranschlag sind also nicht identisch. Doch worauf musst du bei der Angebotserstellung noch achten?‍

Angebot und Kostenvoranschlag unterscheiden sich hinsichtlich Verbindlichkeit, Kosten und Leistungspositionen.

Angebot und Kostenvoranschlag unterscheiden sich hinsichtlich Verbindlichkeit, Kosten und Leistungspositionen.

Checkliste Angebotserstellung: Das muss rein!

Jetzt geht’s ans Eingemachte! Denn bei der Angebotserstellung kommt es darauf an, die Kundschaft zu überzeugen. Indem du möglichst detailliert auf deine Leistungen und/oder Produkte eingehen und Preise transparent ausweisen, gelingt dir dies am besten. Hinzu kommen noch wichtige Formalien, deren Einhaltung Sie sofort als Profi ausweisen. Dazu zählen:

  • Firmen- sowie Kundenanschrift
  • Aktuelles Datum
  • Angebotsnummer
  • Gültigkeitsdauer Ihres Angebots
  • Positionen, Leistungen, Menge und/oder Stundenaufwand 
  • Preise, Rabatte und Gesamtsumme
  • Steuern
  • Ausführungszeit und Zahlungsbedingungen
  • Freizeichnungsklauseln

Wichtig: Laut GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) bist du dazu verpflichtet, Angebotsschreiben mindestens sechs Jahre aufzubewahren!

Angebote müssen mit einer Frist von sechs Jahren aufbewahrt werden!

Angebote müssen mit einer Frist von sechs Jahren aufbewahrt werden!


Firmen- und Kundendaten

Auch wenn du das Angebot per E-Mail verschickst: Im Briefkopf gibst du deine Firmenanschrift und Kontaktdaten sowie die der Kundin beziehungsweise des Kunden an. Dies hilft bei der Zuordnung und erleichtert die Kontaktaufnahme.

Wichtig: Gib auch unbedingt - sofern vorhanden - deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Handelsregisternummer an. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Angebotsnummer

Zwar besteht keine Pflicht, eine Angebotsnummer auszuweisen. Dennoch hilft sie bei der klaren Zuordnung deiner Angebote. Du bist frei in der Erstellung entsprechender Nummern, allerdings hat sich die Kombination aus Jahreszahl und einer fortlaufenden dreistelligen Nummer etabliert. 

Beispiel: Die Angebotsnummer des 23. Angebots im Jahr 2022 sähe dementsprechend so aus: 2022023.

Aktuelles Datum und Gültigkeitsdauer

Vergiss nicht, das aktuelle Datum sowie die Gültigkeitsdauer deines Angebots zu vermerken. So wissen deine Kundinnen und Kunden auf einen Blick, wie lange sie Zeit haben, um ihre Entscheidung zu treffen, bevor das Angebot verfällt.

Leistungen

Der Hauptteil deines Angebots ist die Leistungsbeschreibung. Damit potenzielle Auftraggebende ganz genau wissen, was sie bei dir kaufen, ist es unerlässlich, hier möglichst detailliert auf die Dienstleistungen und Waren (auch: Mengenangaben!) einzugehen. So vermeidest du Missverständnisse und schaffst Transparenz, was wiederum für Vertrauen sorgt.

Preise, Rabatte, Steuern

Besonders zentral für deine Kundinnen und Kunden – aber auch für deine eigene Bilanz – ist natürlich der Preis deiner Dienstleistungen und Produkte. Weise die Kosten deshalb konkret aus und sorge dafür, dass ersichtlich ist, welche Mengen, Stunden oder für welchen Zeitraum die Preise gelten. Auch Anfahrtskosten gehören hier dazu!

Sofern du Rabatte gewährst, weise diese bitte gesondert aus. Gleiches gilt auch für die Umsatzsteuer, die du – sofern du umsatzsteuerpflichtig bist – ebenfalls angeben musst. Zum Schluss nennst du noch die Gesamtsumme in brutto und netto.

Ausführungszeit und Zahlungsbedingungen

Wann wirst du den Auftrag ausführen? Und wann soll gezahlt werden? Diese Fragen werden sich deine Kundinnen und Kunden sicherlich stellen. Beantworte sie am besten direkt im Angebotsschreiben und sorge so für (rechtliche) Klarheit – für beide Seiten!

Freizeichnungsklausel

Ein Angebot ist juristisch gesehen eine Willenserklärung (anders als ein Kostenvoranschlag) und deswegen bindend. Unverbindliche Angebote kennzeichnest du daher mit einer Haftungs- beziehungsweise Freizeichnungsklausel.

Hinweis: Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung.

Wie geht es weiter, nachdem du dein Angebot verschickt hast? Hoffentlich mit einem neuen Auftrag!

Angebot angenommen? Jetzt Aufträge in der Meisterwerk App managen!

Deine Kundin oder dein Kunde hat dir den Auftrag bestätigt – herzlichen Glückwunsch! Jetzt kannst du endlich richtig loslegen. Damit du den Auftrag genauso professionell meisterst wie das Angebotsschreiben, hilft dir die Meisterwerk App. Alles rund um die Betriebsorganisation im Handwerk erledigst du jetzt ganz einfach in einer Anwendung auf deinem Tablet oder Smartphone:

  • Einsatzplanung
  • Informationsaustausch zwischen Mitarbeitenden und Büro
  • Zeiterfassung

Und sobald der Auftrag erledigt ist, vewandelst du mit einem Klick das Angebot in eine Rechnung und verschickst es direkt von Meisterwerk aus an deine Kundschaft.


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