Zwei Formate sind in Deutschland für die E-Rechnung im B2B-Bereich Standard: XRechnung und ZUGFeRD. Beide erfüllen die Norm EN 16931.
XRechnung vs. ZUGFeRD: Was du wirklich brauchst:
Eine reine PDF ohne eingebettetes XML gilt ab 2025 nicht als E-Rechnung. Sie läuft als „sonstige Rechnung" unter die Übergangsregel bis Ende 2026 (bzw. 2027 bei kleineren Betrieben). Nach 2028 ist eine reine PDF im B2B-Bereich nicht mehr zulässig.
Etablierte EDI-Formate (z. B. EDIFACT) dürfen bestehen bleiben, solange sich beide Parteien einigen und die Daten zur EN 16931 extrahierbar sind. Für die meisten Handwerksbetriebe ist das irrelevant: EDI kommt fast nur bei Industrie und Großhandel vor.
Die Pflicht gilt für alle inländischen B2B-Umsätze. Also immer dann, wenn ein Handwerksbetrieb an ein anderes Unternehmen in Deutschland eine Rechnung stellt.
Betroffen sind:
Nicht betroffen (bleibt auch nach 2028 erlaubt):
Heißt im Alltag: Der Maler, der für Familie Müller die Fassade streicht, schickt weiter eine PDF. Derselbe Maler, der für die Hausverwaltung Müller & Co. GmbH arbeitet, muss ab spätestens 2028 eine E-Rechnung senden.
Die Deadlines gestaffelt:
| Datum | Pflicht für dich |
|---|---|
| seit 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen und archivieren |
| bis 31.12.2026 | PDF/Papier im B2B weiterhin erlaubt (mit Zustimmung Empfänger) |
| bis 31.12.2027 | PDF/Papier erlaubt, wenn Vorjahresumsatz ≤ 800.000 Euro |
| ab 01.01.2028 | E-Rechnung Pflicht ohne Ausnahme (B2B) |
Tipp: Übergangsfrist heißt nicht Aufschub. Wer 2027 anfängt, hat denselben Aufwand wie heute, nur unter Zeitdruck. Für 2025 reicht: ein zentrales E-Mail-Postfach für eingehende Rechnungen und eine Software, die XRechnung und ZUGFeRD verarbeiten kann.
Für 2025 gilt: Du musst E-Rechnungen empfangen können. Das schaffst du schon mit einem einfachen E-Mail-Postfach (EN 16931 erlaubt den Versand per Mail als Standardweg) und einer Software, die XRechnung/ZUGFeRD anzeigt und in die Buchhaltung einspielt.
E-Rechnungen unterliegen den GoBD. Das heißt: Du musst die originale Datei im Originalformat 10 Jahre lang unveränderbar aufbewahren. Eine XRechnung als Ausdruck oder Screenshot reicht nicht. Du brauchst die XML-Datei auf einem revisionssicheren Speicher.
Drei Schritte reichen:
rechnung@deinbetrieb.de).Drei Risiken, konkret:
Wenn du heute noch keine E-Rechnung empfangen kannst: hol das nach. Die Pflicht läuft seit 1.1.2025.
Wenn du noch PDF verschickst: plane die Umstellung auf ZUGFeRD 2.x ein, spätestens für 2027.
Wenn du eine Handwerkersoftware nutzt: prüfe, ob sie ZUGFeRD 2.0.1 oder höher ausgibt. Wenn ja, bist du in 15 Minuten fertig.
Meisterwerk erstellt Rechnungen aus Angebot, Zeiterfassung und Rapport direkt als ZUGFeRD 2.3. Das PDF sieht aus wie bisher, nur mit XML drin. Du schickst es per Mail, der Kunde öffnet es normal, und du bist ab 2028 ohne weitere Umstellung konform.
Die E-Rechnung ist seit 1. Januar 2025 im B2B-Bereich Pflicht. Als Handwerker musst du ab sofort XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren. Für das Versenden hast du (je nach Betriebsgröße) noch bis Ende 2026 oder 2027 Zeit. Ab 2028 ist Schluss mit PDF an Gewerbekunden.
Wer heute eine Handwerkersoftware nutzt, die ZUGFeRD 2.x erzeugt, muss wenig tun. Wer noch in Word oder Excel Rechnungen schreibt, sollte den Wechsel jetzt planen, nicht 2027 unter Zeitdruck.
Die E-Rechnungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025 im deutschen B2B-Bereich. Ab diesem Datum muss jeder Unternehmer E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Für das Versenden gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 beziehungsweise Ende 2027 (bei Umsätzen bis 800.000 Euro). Rechtsgrundlage ist § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes vom 22. März 2024.
Eine reine PDF-Rechnung ist ab 2025 keine E-Rechnung mehr. Im Übergangszeitraum (bis Ende 2026 bzw. 2027) darfst du PDFs weiter verschicken, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 1. Januar 2028 sind reine PDFs im B2B-Bereich nicht mehr zulässig. Lösung: ZUGFeRD 2.x: das ist eine PDF mit eingebetteter XML-Datei und gilt als E-Rechnung.
Erlaubt sind alle Formate, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. In Deutschland etabliert sind zwei: XRechnung (reines XML, Pflicht für Behördenrechnungen) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (Hybrid aus PDF und XML). EDI-Formate sind zulässig, wenn beide Parteien zustimmen. Quelle: BMF-Schreiben vom 15.10.2024, Az. III C 2 - S 7287-a/23/10001 :007.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Versand-Pflichten ausgenommen. Empfangen müssen sie E-Rechnungen aber trotzdem, ab 1. Januar 2025. Konkret: Wenn dein Lieferant dir eine XRechnung schickt, musst du sie annehmen und GoBD-konform archivieren. Selbst E-Rechnungen stellen ist aktuell freiwillig, wird aber zunehmend vom Auftraggeber gefordert.
E-Rechnungen unterliegen den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre, ab Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Das Original ist die XML-Datei: ein Ausdruck reicht nicht. Du brauchst einen revisionssicheren Speicher, der die Datei unveränderbar hält.