Häufige Fragen und Antworten zur Arbeitskleidung im Handwerk
Muss der Arbeitgebende die Arbeitskleidung stellen?
Sind bestimmte Kleidungsstücke und Schutzausrüstung gesetzlich vorgeschrieben oder helfen, den Mitarbeitenden vor Verletzungen zu schützen, muss der Arbeitgebende die Arbeitskleidung bezahlen. Anders ist das bei Kleidung, die der Mitarbeitende auch in seiner Freizeit tragen könnte.
Was gehört zur Arbeitskleidung?
Zur Arbeitskleidung gehören neben der Kleidung auch Handschuhe, Schutzbrillen oder Sicherheitsschuhe. Je nach Berufsgruppe fällt auch ein Gehörschutz in den Bereich der Berufsbekleidung.
Wie viel Arbeitskleidung steht dem Mitarbeitenden zu?
Als Faustregel gilt: etwa drei Garnituren Arbeitskleidung pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter.
Die Arbeit als Handwerkerin bzw. Handwerker ist anspruchsvoll. Niemand möchte mit schlechtem Werkzeug arbeiten. Und genauso sollte auch bei der Wahl der Arbeitskleidung auf Qualität geachtet werden.
Schnitt-, Forst-, Flamm- und Schweißerschutz gehören zu den wichtigsten Eigenschaften guter Schutzkleidung. Sie schützt dabei in zwei Richtungen. Einerseits Ihren Mitarbeitenden vor Verletzungen, andererseits schützt sie in sensiblen Bereichen wie bei Lackarbeiten auch das Material vor Schäden durch unpassende Kleidung. Dafür muss die Arbeitskleidung nicht nur robust und langlebig sein, sondern auch Tragekomfort bieten. Speziell abgedeckte Nähte und Knöpfe vermeiden Sollbruchstellen und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter die Arbeitskleidung viele Jahre lang tragen kann. Geräumige Taschen halten wichtiges Werkzeug griffbereit1.
Im Handwerk ist die Arbeitskleidung gleichzeitig Schutzkleidung – und die muss vom Arbeitgebenden bezahlt werden. Grundsätzlich gilt nämlich: Kleidungsstücke, die der Sicherheit dienen und vom Gesetz vorgeschrieben sind, müssen dem Mitarbeitenden gestellt werden. Dazu gehören auch Helme, Mundschutz oder Sicherheitshandschuhe. Außerdem ist der Arbeitgebende verantwortlich für die Reinigung oder Reparatur der Schutzkleidung.
Wie viel muss vom Arbeitgebenden gestellt werden?
Insbesondere in Handwerksbetrieben fallen einige Kleidungsstücke und andere Utensilien an, weil sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Dazu gehören meist:
- Kopfschutz
- Augenschutz
- Atemschutzmasken
- Gehörschutz
- Kniepolster
- Einwegschutzkleidung
- Sicherheitshandschuhe
- Arbeitsschuhe
- Zunftbekleidung2
Sie sind wichtiger Teil der Ausrüstung und schützen vor schweren Verletzungen: Sicherheitsschuhe. Früher waren sie aufgrund ihrer Unbequemlichkeit nicht sehr beliebt, heute hat sich einiges getan.
Wann müssen Sicherheitsschuhe getragen werden?
Bei der Gefährdungsermittlung prüft der Arbeitgebende, ob Verletzungen im Fuß-, Bein-, oder Kniebereich drohen. Etwa durch Ausrutschen, Einklemmen, Stoßen, das Treten in spitze Gegenstände oder Kontakt mit Chemikalien. Ist eine dieser Gefahren vorhanden, muss der Arbeitgebende Sicherheitsschuhe mit entsprechender CE-Kennzeichnung stellen.
Die verschiedenen Schutzklassen
Sicherheitsschuhe werden in die Grundklasse SB und die Oberklassen S1 bis S5 unterteilt. Die Grundklasse besitzt immer eine Zehenschutzkappe und dadurch einen geschlossenen Zehenbereich und eine Rutschhemmung.
Schutzklasse S1
Dieser Sicherheitsschuh wird auch als Standardsicherheitsschuh bezeichnet. Seine Eigenschaften sind:
- Zehenkappe
- Geschlossener Fersenbereich
- Antistatisch
Schutzklasse S1P
Diese Schutzklasse besitzt dieselben Eigenschaften wie S1, zusätzlich dazu haben sie einen Durchtrittschutz. Dieser verhindert, dass sich spitze Gegenstände wie Nägel durch die Sohle bohren können.
Schutzklasse S2
Dieser Schuh erfüllt alle Kriterien aus Klasse S1. Zusätzlich dazu ist er wasserundurchlässig und weist mindestens 60 Minuten alle Flüssigkeiten ab. Anders als beim S1P hat dieser Schuh aber keinen Durchtrittschutz.
Schutzklasse S3
Diese Schutzklasse vereint alle Eigenschaften aus S1 und S2 und ist so vor allem für Arbeiten auf der Baustelle oder im Lagerbereich gut geeignet.
Schutzklasse S4
Schuhe dieser Klasse haben alle Eigenschaften von S1 bis S3 und werden fast ausnahmslos als Stiefel geführt. Außerdem müssen sie aus einem Stück bestehen und sind deshalb auch absolut wasserdicht.
Schutzklasse S5
Dieser Schuh besitzt alle Eigenschaften der Schutzklasse 4 und hat dazu noch einen Durchtrittschutz durch eine Zwischensohle.3
Die Vorgaben an den Fußschutz werden durch das Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften geregelt. Je nach Tätigkeit muss der Arbeitgebende aber die Gefährdung der Mitarbeitenden beurteilen.
Mechanische Einwirkungen
Zu den mechanischen Einwirkungen gehören herabfallende Gegenstände, Einklemmen, Stürze oder das Treten auf spitze Gegenstände. Folgende Auswahlkriterien fallen dadurch an:
- Zehenkappe
- Verstärkung der Hinterkappe
- Polsterung
- Durchtrittsicherheit
- Rutschhemmung
Einwirkung durch Elektrizität
Arbeiten Handwerkerinnen und Handwerker mit elektrischer Spannung, muss der Schuh in erster Linie über eine Isolierung verfügen. Außerdem muss er Spannung ableiten.
Thermische Einwirkungen
Bei starker Hitze am Arbeitsplatz muss der Sicherheitsschuh wärmeisoliert und hitzebeständig sein.
Chemische Einwirkungen
Flüssigkeiten, Stäube oder Nebel gehören zu den chemischen Einwirkungen. Schuhe für diesen Arbeitsbereich müssen absolut dicht und konstant widerstandsfähig sein.
Biologische Einwirkungen
Bei Mikroorganismen und anderen biologischen Stoffen am Arbeitsort muss das Schuhwerk in erster Linie flüssigkeitsdicht und leicht zu reinigen sein.
Explosionsfähige Atmosphäre
Besteht Gefahr durch statische Elektrizität am Arbeitsplatz, ist es besonders wichtig, dass die Sicherheitsschuhe ableitfähig sind.4
Hohe Arbeitsschuhe, also Stiefel, sind vor allem für Berufe geeignet, bei denen viel auf unebenem Grund gearbeitet wird oder von höher gelegenen Arbeitsplätzen abgestiegen wird. Etwa 60 Prozent der meldepflichtigen Unfälle entstehen im Fußbereich – Grund genug, die eigenen Füße gut zu schützen. Noch gibt es keine geregelte DIN-Norm, die den Umknickschutz bei Arbeitsschuhen überprüft.
Helfen kann aber:
- Ein mindestens knöchelhoher Schuh mit vollständiger Schnürung
- Enganliegender, stabiler Oberschuh
- Seitliche Fixierung / Stabilisierung im Knöchelbereich
- Gute Kraftverteilung beim Verschlusssystem5
Die Arbeit auf dem Dach ist mit einigen Gefahren verbunden. Unabdingbar sind die extreme Trittsicherheit und Hitzebeständigkeit, außerdem ein Durchtritt- und Zehenschutz. Deshalb sollten Dachdeckerinnen und Dachdecker bei der Wahl ihres Sicherheitsschuhs auf die Schutzklasse S3 zurückgreifen. Auch sinnvoll sind ESD-Schuhe, die unkontrollierte elektrostatische Entladungen verhindern.6
Viele Stunden auf den Beinen, anspruchsvolle Arbeit – Handwerkerinnen und Handwerker brauchen Schuhwerk, das mit ihrem Alltag mithält. Abgesehen von der passenden Sicherheitsklasse sind aber auch persönliche Präferenzen entscheidend. Glücklicherweise gibt es Sicherheitsschuhe mittlerweile in allen Farben und Formen, einige sehen aus wie ganz normale Freizeitschuhe. So findet jede Handwerkerin und jeder Handwerker den passenden Sicherheitsschuh – und kommt so sicher und bequem durch den Berufsalltag.
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1) https://www.meisterleister.de/blog/arbeitskleidung-fuer-handwerker/
2) https://masterdress-berufskleidung.de/blog/muss-der-Arbeitgebende-arbeitskleidung-stellen/
3) https://www.primogart.de/ueberischt-der-schutzklassen-von-sicherheitsschuhen/
4) https://inba.de/magazin/schuhe/ratgeber-sicherheitsschuhe-s1-s2-s3-s4-s5-esd
6) https://elten.com/produkte/sicherheitsschuhe-fuer-dachdecker-und-zimmerer/