Von der Gefährdungsbeurteilung bis zu den Mutterschutzfristen: Ist eine Mitarbeiterin schwanger, müssen Handwerksbetriebe einige Regeln und Pflichten beachten.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsschutz während und nach einer Schwangerschaft
Generell gilt: Du musst den Arbeitsplatz deiner schwangeren oder stillenden Mitarbeiterin so gestalten, dass sie vor Gesundheitsgefahren geschützt ist. Wie sieht dieser Schutz aus? Das legst du in einer Gefährdungsbeurteilung fest.
Gefährdungsbeurteilung bei Schwangerschaft
Eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung solltest du sowieso vorliegen haben. Denn diese ist seit 1996 für alle Betriebe Pflicht. Und zwar ab der ersten Mitarbeiterin beziehungsweise dem ersten Mitarbeiter. Dazu gehört auch die Gefährdungsbeurteilung für schwangere oder stillende Frauen. Dabei ist es egal, ob in deinem Betrieb nur Männer arbeiten oder aktuell niemand ein Kind erwartet. Erfüllen musst du die Pflicht trotzdem. Man nennt das auch eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin formuliert das so
Nach § 10 MuSchG musst du für jede Tätigkeit die Gefährdungen beurteilen, denen eine Schwangere oder Stillende oder ihr Kind ausgesetzt sein kann. In der Verantwortung bist du als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber.
Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung schätzt du dann ein, ob deine schwangere Mitarbeiterin so weiterarbeiten darf wie bisher. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung kann in drei Richtungen gehen:
- Unbedenklich: Es sind keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich.
- Umgestaltung nötig: Du musst das Arbeitsumfeld anpassen. Ein Beispiel: Muss deine Mitarbeiterin ständig stehen? Dann musst du ihr eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stellen, damit sie sich zwischendurch hinsetzen kann.
- Tätigkeit nicht möglich: Die Mitarbeiterin kann in ihrem Arbeitsumfeld nicht weiterarbeiten.
Sobald deine Mitarbeiterin dir von der Schwangerschaft erzählt, musst du die Gefährdungsbeurteilung aus der Schublade holen. Du musst jetzt eine vertiefende Gefährdungsbeurteilung erstellen. Ein anderer Begriff dafür wäre:
Anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung. Dazu gehören unter anderem diese Schritte:
Benachrichtige die zuständige Aufsichtsbehörde. Das kann zum Beispiel das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit sein. Eine Übersicht, welche Behörde in deiner Region zuständig ist, findest du hier.
Prüfe, ob du die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren musst.
Lege Schutzmaßnahmen fest.
Halte die Ergebnisse der Beurteilung und die getroffenen Maßnahmen schriftlich fest.
Überprüfe die Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig.
Darum lohnt sich eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist für Betriebe nicht nur Pflicht. Sondern auch hilfreich. Denn: Wenn du den Arbeitsplatz deiner Mitarbeiterin anpassen musst, kann sie ihre Tätigkeit erst dann wieder ausführen, wenn die Umgestaltung fertig ist. In der Zwischenzeit musst du sie freistellen. Mit einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung bist du top vorbereitet und kannst die Schutzmaßnahmen schneller umsetzen. Das reduziert Ausfallzeiten.
Ab wann ist eine Gefährdung unverantwortbar?
Das musst du immer im Einzelfall entscheiden. Es hängt von Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung ab. Im Mutterschutzgesetz steht dazu: “Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist.” 2
Hinweis:
Eine Aufgabe mit unverantwortbarer Gefährdung darf deine schwangere oder stillende Mitarbeiterin auch nicht freiwillig ausführen.
Praxisnah ist die Formulierung im Mutterschutzgesetz nicht. Deshalb folgen ein paar Beispiele zur Einordnung.
Risiken am Arbeitsplatz für Schwangere
Diese Beispiele stellen eine unverantwortbare Gefährdung dar. Deine schwangere Mitarbeiterin dürfte sie nicht ausführen.
- Deine Mitarbeiterin arbeitet mit gesundheitsgefährdenden Stoffen.
- Sie arbeitet an Sonntagen oder Feiertagen
- Sie ist Erschütterungen, Staub, Nässe oder Kälte ausgesetzt.
- Sie muss – ohne mechanische Hilfsmittel – Dinge bewegen, die mehr als 5 Kilogramm wiegen.
- Sie muss sich oft strecken oder beugen.
- Sie muss sich bücken oder in der Hocke arbeiten.
- Ab dem 6. Monat: Sie muss täglich vier Stunden stehen und bewegt sich dabei wenig.3
Du siehst: Viele diese Punkte gehören zum Arbeitsalltag von Handwerkerinnen und Handwerkern. Ob du nun Klempnerarbeiten oder Elektroinstallationsarbeiten durchführst.
Daher ist eine durchdachte Gefährdungsbeurteilung wichtig, damit die Sicherheit deiner Mitarbeiterin und ihres (ungeborenen) Kindes gewährleistet ist.
Was passiert nun, wenn die Mitarbeiterin nicht arbeiten darf? Zunächst einmal wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Du musst umplanen und ihre Aufgaben neu verteilen.
Gründe für Beschäftigungsverbote während Schwangerschaft
Es gibt zum Schutz der Gesundheit der (werdenden) Mutter verschiedene Beschäftigungsverbote:
- Generelle Beschäftigungsverbote gelten zum Beispiel für Nacht- und Sonntagsarbeit oder Akkordarbeit.
- Betriebliches oder behördliches Beschäftigungsverbot ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes.
- Ärztliche Beschäftigungsverbote: Die Ärztin oder der Arzt Ihrer Mitarbeiterin stellt wegen ihres Gesundheitszustandes ein ärztliches Attest aus.
- Ein betriebliches oder behördliches Beschäftigungsverbot greift in diesem Fall: Du kannst den Arbeitsplatz deiner Mitarbeiterin nicht umgestalten. Du kannst sie auch nicht an einen anderen Arbeitsplatz versetzen. Trifft beides zu, sprichst du oder die Aufsichtsbehörde ein Beschäftigungsverbot aus.
Kündigungsschutz und Fristen: Wissenswertes zum Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz stärkt die Rechte von Frauen und schützt Kinder: Es stellt sicher, dass sie ihrem Beruf auch während der Schwangerschaft und der Stillzeit ohne Gefährdung nachgehen können. Das Gesetz gilt für alle (werdenden) Mütter in einem Arbeitsverhältnis. Also auch für Minijobberinnen oder Auszubildende. Du möchtest mehr Frauen für deinen Betrieb gewinnen? Lese, welche Maßnahmen es gibt.
Wie lange darf die schwangere Mitarbeiterin arbeiten? Wann ist sie wieder einsatzbereit?
Die Mutterschutzfrist startet sechs Wochen vor der Geburt. Die Mitarbeiterin darf jedoch auf freiwilliger Basis bis zur Geburt weiterarbeiten. Nach der Entbindung ist sie im Beschäftigungsverbot. Dieses dauert acht Wochen. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburt dauert es 12 Wochen. Bei einer Frühgeburt oder sonstigen vorzeitigen Entbindung gilt: Die Mutterschutzfrist nach der Geburt verlängert sich um die Tage, die Ihre Mitarbeiterin vor der Geburt nicht genutzt hat.
Wie sieht es mit dem Lohn während des Mutterschutzes aus? Und Erstattungen für Unternehmen?
Deine Mitarbeiterin ist im Beschäftigungsverbot? Dann hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung (Mutterschutzlohn) oder Lohnersatz (Mutterschaftsleistungen).
Während der Schutzfrist und für den Entbindungstag gilt folgendes: Deine Mitarbeiterin hat Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Diese müssen ihrem vollen Lohn vor der Schwangerschaft entsprechen. Sie erhält Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld).4
!!! Wichtig für dich zu wissen:
Es gibt das sogenannte U2-Verfahren. Das ist ein Umlageverfahren der Krankenkassen. Das heißt: Du bekommst deine Aufwendungen bei Mutterschaft deiner Mitarbeiterin erstattet.
Weitere Informationen dazu findest du im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wie sieht der Kündigungsschutz für schwangere Mitarbeiterinnen aus?
Du darfst werdenden Müttern weder ordentlich noch außerordentlich kündigen. Das gilt ab Beginn der Schwangerschaft und bis zum Ende der Schutzfrist, also bis zu vier Monate nach der Geburt. Der Kündigungsschutz greift auch in kleinen Handwerksbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitenden oder bei Fehlgeburten nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, die nichts mit der Schwangerschaft deiner Mitarbeiterin zu tun haben. Zum Beispiel dann, wenn dein Unternehmen insolvent ist oder du es teilweise stilllegst. Informiere dich bei deiner zuständigen Aufsichtsbehörde über mögliche Gründe und das Vorgehen.
Was tun, wenn die Mitarbeiterin schwanger ist? 5 erste Schritte
5 erste Schritte:
- Beachte die Schweigepflicht: Du darfst die frohe Botschaft nicht der Belegschaft erzählen. Eine Ausnahme gibt es: den Betriebsrat. Der sollte es wissen.
- Informiere deine zuständige Aufsichtsbehörde, etwa deine Gewerbeaufsicht, über die Schwangerschaft deiner Mitarbeiterin. Dazu bist du verpflichtet.
- Informiere deine Mitarbeiterin über die Gefährdungsbeurteilung.
- Setze die Schutzmaßnahmen um und biete deiner Mitarbeiterin ein persönliches Gespräch an, um weitere Anpassungen zu klären
- Deine Mitarbeiterin arbeitet ab sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr: Öffne deine Auftragsplanung und schaue frühzeitig, was das für dein Projektmanagement heißt.
So hilft die Meisterwerk App bei der Umplanung
Sobald du von der Schwangerschaft weißt und den voraussichtlichen Geburtstermin kennst, heißt es: Planen, planen, planen. Die Meisterwerk App hilft dir beim Abfedern der Herausforderung. Du siehst ganz genau, für welche Aufträge und Termine deine Mitarbeiterin bereits eingeplant ist. Du kannst die Aufträge und Termine in Echtzeit anderen Mitarbeitenden zuweisen und die Abwesenheit deiner Mitarbeiterin eintragen. So behältst du den Überblick und vermeidest Engpässe. Teste jetzt die Meisterwerk App aus und erleichtere dir die Einsatzplanung.