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Beschäftigte, die auf Baustellen arbeiten, haben ein höheres Unfall- und Gesundheitsrisiko. Daher gibt es die Baustellenverordnung: Sie soll die Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen erhöhen – für alle Personen, die sich dort aufhalten. Das gilt also für Ihre Beschäftigten, aber auch für alle anderen anwesenden Personen: Besuchende, Bauleitung, Architektinnen und Architekten1. Außerdem verbessert sie den Bauablauf in Sachen Qualität und Pünktlichkeit: Durch die frühzeitige, bedachte Planung vermeiden die Verantwortlichen Störungen (zum Beispiel geplatzte Termine, fehlende Arbeitskräfte oder Materialien).‍

Adressiert ist die Baustellenverordnung an die Bauverantwortlichen. Zu ihren Pflichten gehören zum Beispiel:

  • Arbeitsschutzpflichten bei Planung und Umsetzung des Projekts berücksichtigen.
  • Größere Bauvorhaben bei der Behörde ankündigen.
  • Wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Betriebe gleichzeitig oder nacheinander arbeiten:some text
    • Koordinator benennen.
    • Bei besonders gefährlichen Arbeiten und/oder größeren Baustellen: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeiten.
  • Für alle Arbeiten Unterlagen für spätere Unterweisungen zusammenstellen2.

Welche Pflichten gelten, das hängt immer vom jeweiligen Bauvorhaben ab.

Für diese Bauvorhaben gilt die Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung gilt für folgende Projekte:

Beachte:
Einfache Arbeiten zur Instandhaltung oder Bauunterhaltungsmaßnahmen in kleinem Umfang gelten in der Regel nicht als Änderungen.
Hier sind zwei Beispiele: Arbeiten an der Heizung oder ausbessern der Fassade.


Aber was ist eine bauliche Anlage? Das definieren die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 10):

“Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen oder Bauteilen hergestellte Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik). Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die bauliche Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht. Zu den baulichen Anlagen im Sinne der Baustellenverordnung zählen z. B. auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Deponien und Bodensanierungen.”

Die komplette Definition findest du auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Die Bundesregierung passt die Baustellenverordnung zum 1.04.2023 an. Das war nötig, weil sie laut der Europäischen Kommission nicht vollständig den EU-Vorgaben entsprach. 

Kurz gesagt erleichtern die Neuerungen die Koordination des Arbeitsschutzes für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Also für dich als Handwerksbetrieb. Denn die Bauverantwortlichen müssen dir mehr Informationen geben.

Daher die wichtigste Neuerung zuerst:

Erweiterte Informationspflicht

Bauverantwortliche sind nun verpflichtet, den Betrieben im Voraus mehr Infos bereitzustellen. Einerseits zur Baustelle selbst, andererseits zum umliegenden Gelände. 

Diese erweiterte Informationspflicht gilt in folgenden Fällen: 

  • Auf der Baustelle arbeiten alle Beschäftigten für denselben Betrieb.
  • Und: Die Arbeiten sind besonders gefährlich oder die Dauer umfangreich. Eine Dauer über 30 Arbeitstage gilt als umfangreich. 

Bei mehreren Betrieben auf einer Baustelle ändern sich die Informationspflichten nicht. Denn dann bekommst du deine Informationen, die du für die Gefährdungsbeurteilung brauchst, aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. 

Einfach beantwortet: Wo erhalten Handwerksbetriebe ihre Infos, damit sie Maßnahmen zum Arbeitsschutz treffen können?

Einfach beantwortet: Wo erhalten Handwerksbetriebe ihre Infos, damit sie Maßnahmen zum Arbeitsschutz treffen können?Untergrenze für Massivbauelemente fällt weg

Eine weitere Änderung betrifft die besonders gefährlichen Arbeiten: Die Untergrenze von zehn Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente fällt weg. Als besonders gefährliche Arbeit gilt jetzt auch:

Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen, wenn dazu aufgrund deren Masse kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben von Lasten oder kraftbetriebene Arbeitsmittel zum anderweitigen Versetzen von Lasten eingesetzt werden.3

Welche Arbeit gilt noch als besonders gefährlich? Das steht im Gesetzestext zur Baustellenverordnung. Du findest die vollständige Liste hier.

Für alle, die Lust auf Details haben: Eine formelle Änderung gibt es auch noch. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ist nun für die Verordnung zuständig und berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. 

Aufträge reibungslos planen

Strukturierte Planung ist nicht nur für die Sicherheit auf der Baustelle wichtig. Sie gibt dir auch einen verlässlichen Überblick, sodass du deinen Job gut machen kannst. Auch in der größten Auftragsflut. 

Mit der Meisterwerk App erhältst du diesen Überblick. Und reduziere gleichzeitig deinen Planungsaufwand. Organisiere deine Termine und Aufträge digital, flexibel und in Echtzeit. 


Hinweis:
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn du juristische Hilfe benötigst, kontaktierst du bitte einen Rechtsanwalt.

 

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

 

FAQ

Für welche Arbeiten gilt die Baustellenverordnung?

Die Verordnung gilt für Bauvorhaben an baulichen Anlagen – also Gebäude, Aufschüttungen, Abgrabungen und mehr. Aber: Einfache Instandhaltung und kleine Reparaturen zählen nicht. Beispiele, die nicht unter die Verordnung fallen: Heizungswartung oder Fassadenwerkstatt in kleinem Umfang.

Was hat sich zum 01.04.2023 in der Baustellenverordnung geändert?

Die wichtigste Änderung: Bauverantwortliche müssen dir mehr Informationen im Voraus geben – zur Baustelle und zum umliegenden Gelände. Das gilt, wenn ein Betrieb allein arbeitet und die Arbeiten besonders gefährlich sind oder länger als 30 Arbeitstage dauern. Damit kannst du deinen Arbeitsschutz besser planen.

Wann ist eine Arbeit „besonders gefährlich“?

Seit 01.04.2023 gibt es eine wichtige Neuerung: Die Untergrenze von 10 Tonnen Einzelgewicht für Massivbauelemente fällt weg. Das heißt: Schon beim Auf- und Abbau von Massivbauteilen mit kraftbetriebenen Hebezeugen gilt die Arbeit als besonders gefährlich – unabhängig vom Gewicht. Das erfordert zusätzliche Planung und Überwachung.

Was muss ich als Handwerksbetrieb dokumentieren?

Du musst Unterlagen für spätere Unterweisungen zusammenstellen. Je nachdem, wie viele Betriebe auf der Baustelle arbeiten und wie gefährlich die Arbeiten sind, brauchst du einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Größere Bauvorhaben müssen du bei der Behörde anmelden. Mit digitaler Planung behältst du den Überblick – strukturiert und in Echtzeit.

Muss ich einen Koordinator benennen?

Ja – wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Betriebe gleichzeitig oder nacheinander arbeiten. Dann musst du einen Koordinator bestimmen, der die Zusammenarbeit und den Arbeitsschutz überwacht. Das ist eine wichtige Aufgabe für größere Projekte mit mehreren Fachbetrieben.

Laura Trus |

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