Ein Lieferschein liegt Waren bei und beweist, dass die bestellte Ware auch geliefert wurde.
Bei einem Lieferschein handelt es sich um ein schriftliches Dokument. Es wird bei der Lieferung von Waren genutzt und liegt der gelieferten Ware bei — deshalb heißt er auch Warenbegleitschein. Das Unternehmen, das die Ware versendet, erstellt den Lieferschein.
Der Lieferschein ist ein wichtiger Nachweis: Mit ihm beweist du, was im Paket enthalten ist und dass die bestellte Ware geliefert wurde. Im Lieferschein stehen übersichtlich wichtige Informationen zum Lieferanten, zur Kundin oder zum Kunden, zum Lieferdatum und zur Menge. Auch Anmerkungen zu einer durchgeführten Qualitätskontrolle stehen auf dem Lieferschein.
Wichtig: Rechnung und Lieferschein sind zwei unterschiedliche Dinge. Ein Lieferschein ersetzt keine Rechnung. Du kannst die Pflichtangaben auf dem Lieferschein jedoch um die Pflichtangaben für Rechnungen ergänzen — dann gilt er gleichzeitig als Rechnung.
Nein. Es gibt kein Gesetz, das dich zwingt, Lieferscheine zu erstellen. Beim Versand von Material und Waren — ganz gleich, ob Rohstoffe oder Endprodukte — sind sie im Handwerk aber üblich und sinnvoll.
Das hängt davon ab, welche Funktion der Lieferschein erfüllt:
| Funktion des Lieferscheins | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|
| Nur Lieferschein (ohne Rechnungsfunktion) | Endet mit dem Versand der zugehörigen Rechnung |
| Lieferschein = gleichzeitig Rechnung | 10 Jahre (wie für Rechnungen üblich) |
| Lieferschein als Teil der Rechnung | 10 Jahre |
2016 und 2017 sind Bürokratieentlastungsgesetze in Kraft getreten, die kleinen und mittleren Betrieben die Buchhaltung erleichtern sollen. Für reine Lieferscheine gilt: Die Aufbewahrungspflicht endet, sobald du die dazugehörige Rechnung versendet hast.
Das Unternehmen oder die Person, die du belieferst, bekommt das Original. Du als Handwerker:in behältst die Kopie.
Für Handwerksbetriebe sind Lieferscheine aus verschiedenen Gründen wichtig. Übergeordnet steht immer das Ziel des reibungslosen Ablaufs deiner Geschäftsprozesse.
Auch wenn kein Gesetz dich zur Erstellung zwingt — wenn du einen Lieferschein ausstellst, gibt es klare Pflichtangaben, die drinstehen müssen:
| Pflichtangabe | Pflicht beim Lieferschein | Zusätzlich als Rechnung |
|---|---|---|
| Lieferschein- bzw. Auftragsnummer | ✅ | ✅ |
| Name und Anschrift des Kunden | ✅ | ✅ |
| Name und Anschrift des Handwerksbetriebs | ✅ | ✅ |
| Versand- sowie Lieferdatum | ✅ | ✅ |
| Menge, Art und Beschreibung der Ware | ✅ | ✅ |
| Unterschrift des Kunden | Optional | Optional |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | ❌ | ✅ |
| Klar aufgeschlüsselte Preise | ❌ | ✅ |
| Steuerbeträge oder Hinweis auf Steuerbefreiung | ❌ | ✅ |
| Steuernummer oder USt-ID | ❌ | ✅ |
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Lieferscheine sind für Handwerksbetriebe mehr als nur ein Zettel im Paket. Sie helfen dir bei der Lagerverwaltung, beim Nachweis erbrachter Leistungen, bei der Abrechnung und bei der Qualitätskontrolle. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht, sie auszustellen — aber wenn du sie nutzt, dann richtig: mit allen Pflichtangaben und mit der Unterschrift des Kunden.