Inhaltsverzeichnis

Du hast einen längeren Auftrag an Land gezogen? Dann bieten sich Teilrechnungen an: Während du noch am Auftrag arbeitest, bekommst du schon Geld. Mit einer Teilrechnung rechnest du Leistungen ab, die schon fertig sind. Mit einer Schlussrechnung rechnest du dann die finalen Kosten ab. Auf dieser führst du auch alle bereits bezahlten Teilrechnungen oder Abschlagsrechnungen auf.

Teilrechnung oder Abschlagsrechnung? So unterscheiden sie sich

Teilrechnung und Abschlagsrechnung sind nicht das Gleiche! Eine Teilrechnung schickst du los, sobald du Teile des Auftrags erledigt hast.

Eine Abschlagsrechnung ähnelt einer Anzahlung: Du hast noch keine Leistung erbracht, rechnest aber schon einen Teil des Auftrags ab – zum Beispiel Materialkosten.

Lies hier weitere Unterschiede:                                                             

Teilrechnung Abschlagsrechnung
Sie rechnen einzelne oder mehrere Posten ab. Auch ein prozentualer oder fixer Betrag ist möglich. Sie berechnen eine pauschale Summe, einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten oder einzelne Positionen. Lesen Sie hier ein Rechnungsbeispiel für Abschlagsrechnungen.
Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Teilzahlung. Die Gewährleistungspflicht beginnt nach Abnahme der Leistungen.
Umsatzsteuer müssen Sie mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums abführen, in dem Sie die Leistung erbracht haben. Die Umsatzsteuer wird mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig, in dem Sie die Zahlung eingenommen haben.
Sie können mehrere Teilrechnungen stellen: Nämlich immer dann, wenn Sie eine Leistung abgehakt haben. Hierbei unterstützt Sie die Meisterwerk App: Sie können im Auftrag den Status “Teilrechnung stellen” vergeben. Sie sparen sich den Anruf. Denn das Büro erhält direkt eine Benachrichtigung über den neuen Status.  

Kleine Entscheidungshilfe bei der Frage nach Teilrechnung oder Abschlagsrechnung

Kleine Entscheidungshilfe bei der Frage nach Teilrechnung oder Abschlagsrechnung

Kleine Entscheidungshilfe bei der Frage nach Teilrechnung oder Abschlagsrechnung

‍Beide Abrechnungsarten sind sinnvoll, wenn du Aufträge annimmst, die viel Geld einbringen oder lange laufen. So wählst du die passende Rechnungsart:

Teilrechnungen stellst du dann, wenn du Teilschritte des Auftrags abgeschlossen hast.
Abschlagsrechnungen stellst du, bevor du mit der Arbeit startest.

Tipp:
Besprich mit deiner Kundschaft immer vorher, wann du welche Rechnungen stellst. Dann gibt es keine überraschten Anrufe oder Mails!

Pflichtangaben auf Rechnungen

Ob Teilrechnung, Abschlagsrechnung oder Schlussrechnung: Diese Infos gehören auf Handwerker-Rechnungen: 

  • vollständige Adresse und Name des Handwerksbetriebs
  • vollständige Adresse und Name der Kundin oder des Kunden
  • deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • das Rechnungsdatum
  • die einmalige und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Art und Menge der Leistung, aufgeschlüsselt nach Leistung und Material
  • Rechnungsbetrag, aufgeschlüsselt nach Einzel- und Gesamtpreis
  • Steuersatz und -betrag
  • Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistungserbringung
Tipp:
Führe auf Teilrechnungen und Schlussrechnungen alle bereits gestellten Rechnungen und Beträge auf. Damit behaltet ihr beide den Überblick.


Handwerksbetriebe aufgepasst: Kostenlose Checkliste für Pflichtangaben auf Rechnungen

So hilft die Digitalisierung beim Rechnungen schreiben

Digitale Programme und digitale Dokumente bringen Struktur ins Zettelchaos: 

Digitale Programme und digitale Dokumente bringen Struktur ins Zettelchaos

Ob Teilrechnung oder Abschlagsrechnung: Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit sind bei beiden sehr wichtig. Das macht dir bei der Abrechnung die Arbeit leichter. Aber auch deine Kundschaft und das Finanzamt freuen sich!

Digitale Programme und digitale Dokumente bringen Struktur ins Zettelchaos:

Du siehst jederzeit, welche Leistung schon erledigt und abgerechnet ist. Vorlagen sparen effektiv Zeit, weil du nicht mehr rätseln musst, was nun in die Rechnung gehört.

Und du musst dich nicht mehr mit Dokumenten ärgern, bei denen sich ständig Tabellen verschieben. Das Herumhantieren mit dem Taschenrechner gehört ebenfalls der Vergangenheit an: Online-Buchhaltungsprogramme rechnen bei vielen Punkten automatisch mit. Vorbei sind auch die Zeiten, in denen du Stundenzetteln hinterherrennst: Mit mobiler, auftragsbasierter Zeiterfassung – wie in der Meisterwerk App – gelingt die Abrechnung der Arbeitszeiten schneller.

Hinweis: 
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.

Share this post