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Ob Farben, Kleber oder Bauschäume – Gefahrstoffe gehören in vielen Gewerken zum Alltag. Mit der neuen Gefahrstoffverordnung 2024 kommen nun strengere Vorgaben auf Handwerksbetriebe zu. Besonders beim Umgang mit KMR-Stoffen und Asbest gibt es wichtige Änderungen. Was genau auf Betriebe zukommt und wie sie sich rechtzeitig vorbereiten können, haben wir dir hier zusammengefasst.
Gefahrstoffe – das klingt erstmal nach Chemielabor und Schutzanzug. Doch auch im Handwerk spielen sie eine große Rolle: Farben, Lacke, Kleber oder Montageschäume – all das fällt unter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie ist eine gesetzliche Regelung, die den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz sicherstellen soll. Sie gilt für alle Betriebe, in denen mit solchen Stoffen gearbeitet wird – also auch für viele Handwerksunternehmen.
Kurz gesagt: Die Gefahrstoffverordnung sorgt dafür, dass Gefahrstoffe im Arbeitsalltag zu keiner unnötige Gefahr für die Gesundheit werden. Dabei stehen diese Ziele im Mittelpunkt:
Die Gefahrstoffverordnung ist kein kleiner Hinweiszettel, sondern eine ziemlich umfangreiche Sammlung von Vorschriften. Man kann sie fast als Bedienungsanleitung für sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen bezeichnen. Konkret gibt sie vor allem Regeln für diese Aspekte vor:
Egal ob Kanister, Spraydose oder Sackware – jeder Gefahrstoff muss eindeutig gekennzeichnet sein. So erkennen alle im Betrieb sofort, mit welchem Stoff sie es zu tun haben und wissen, wie sie sich schützen müssen. Zu den Kennzeichnungen gehören beispielsweise:
Bevor mit einem Gefahrstoff gearbeitet wird, muss der Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Wer darauf verzichtet, riskiert bei einer Kontrolle hohe Bußgelder. Bei der Gefährdungsbeurteilung werden vor allen diese Fragen beantwortet?
Sobald die Gefährdungsbeurteilung steht, geht es an die Praxis: Welche Schutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden? Die GefStoffV gibt dabei eine klare Reihenfolge vor:
Alle, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen regelmäßig geschult und unterwiesen werden – mindestens einmal im Jahr. Die Unterweisung muss außerdem dokumentiert werden, damit sie bei Kontrollen nachgewiesen werden kann.
Und wenn der Gefahrstoff nicht mehr gebraucht wird? Dann gilt: entsorgen nach Vorschrift – und nicht „einfach in den Müll“. Auch die Lagerung von Gefahrstoffen ist klar geregelt:
Gefahrstoff und Gefahrgut klingen zwar ähnlich, bedeuten aber nicht dasselbe. Gerade im Handwerk ist es wichtig, die feinen Unterschiede zu kennen, denn die Vorschriften unterscheiden sich je nachdem, ob es um die Lagerung im Betrieb oder den Transport auf die Baustelle geht. Dazu gibt es einen Merksatz:
Im Lager Gefahrstoff – auf der Straße Gefahrgut.
Ein Gefahrstoff ist ein Stoff, Gemisch oder Produkt, das bei der Arbeit eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen kann. Die Vorschriften für Gefahrstoffe regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie greift immer dann, wenn der Stoff im Betrieb gelagert, verwendet oder verarbeitet wird. Typische Gefahrstoffe im Handwerk sind:
Gefahrstoffe betreffen vor allem Arbeiten, Lagern und den Schutz der Belegschaft im Betrieb.
Von Gefahrgut spricht man, sobald ein gefährlicher Stoff transportiert wird – etwa zur Baustelle oder von dort zurück ins Lager. Hier gelten die Vorgaben aus dem Gefahrgutrecht (ADR), das den sicheren Transport von gefährlichen Gütern regelt. Typische Gefahrgüter im Handwerk sind:
Gefahrgut betrifft den Transport gefährlicher Stoffe außerhalb des Betriebs – auf dem Weg zur Baustelle oder zum Kunden.
Gefahrstoff |
Gefahrgut |
|
Wann gilt es? |
Beim Arbeiten, Lagern und Entsorgen im Betrieb |
Beim Transport auf der Straße (oder per Bahn, Schiff, Flugzeug) |
Wichtigste Regelung |
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) |
Gefahrgutrecht (ADR) |
Ziel |
Schutz von Gesundheit & Umwelt im Betrieb |
Sicherer Transport ohne Gefahr für Menschen & Umwelt |
Seit Ende 2024 gilt die überarbeitete Gefahrstoffverordnung, die auch für Handwerksbetriebe einige bedeutende Neuerungen mit sich bringt. Besonders im Fokus stehen dabei der Umgang mit KMR-Stoffen und Asbest, aber auch die Dokumentations- und Lagerungspflichten werden verschärft. Und hier die positive Nachricht: Wer gut vorbereitet ist und die neuen Pflichten frühzeitig integriert, vermeidet Stress bei Kontrollen und sorgt vor allem für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.
KMR-Stoffe – also Stoffe, die krebserregend (kanzerogen), erbgutverändernd (mutagen) oder fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) sind – unterliegen künftig noch strengeren Vorgaben. Das bedeutet konkret:
Auch wenn Asbest seit Jahrzehnten nicht mehr verbaut wird, taucht es bei Sanierungen immer wieder auf. Man denke etwa an Altbauten. Die neue Gefahrstoffverordnung verschärft die Anforderungen beim Arbeiten mit Asbest:
Neu ist auch die Pflicht, ein sogenanntes Expositionsverzeichnis zu führen, wenn Mitarbeitende mit reproduktionstoxischen Stoffen (also fortpflanzungsgefährdenden Stoffen) arbeiten. In diesem Verzeichnis müssen Betriebe genau erfassen, wer wann und in welchem Umfang mit solchen Stoffen in Kontakt gekommen ist. Die Dokumentation dazu muss langfristig aufbewahrt werden, um auch spätere Gesundheitsprobleme nachverfolgen zu können.
Auch beim Thema Lagerung zieht die neue Verordnung die Vorschriften an:
Klar ist: Die neue Gefahrstoffverordnung wird nicht einfach nur ein paar zusätzliche Formulare mit sich bringen – sie verlangt von Handwerksbetrieben, den eigenen Arbeitsschutz kritisch zu überprüfen und an einigen Stellen nachzuschärfen. Damit die Umstellung problemlos funktioniert, hilft unsere Checkliste:
Sind alle Gefahrstoffe im Betrieb erfasst? Sind die Bewertungen aktuell? Gibt es neue KMR-Stoffe oder andere besonders gefährliche Substanzen, die jetzt strenger bewertet werden müssen? Hier lohnt sich eine gründliche Bestandsaufnahme.
Wo neue Stoffe hinzukommen oder strengere Grenzwerte gelten, müssen auch die Schutzmaßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden. Das reicht von besseren Absauganlagen bis hin zu neuen Unterweisungen oder zusätzlicher Schutzausrüstung.
Mit der neuen Verordnung steigen die Informationspflichten – das betrifft nicht nur die Führungsebene, sondern auch alle Mitarbeitenden, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Kläre frühzeitig auf, gib klare Anweisungen und passe die jährlichen Unterweisungen an die neuen Vorgaben an. Das sorgt für Sicherheit und spart Ärger bei Kontrollen.
Ob Expositionsverzeichnis, Lagerkennzeichnung oder Gefährdungsbeurteilung – die Dokumentation wird künftig noch wichtiger. Wer hier von Anfang an sauber arbeitet, spart sich später viel Zeit und Nerven.
Damit du bei all diesen Aufgaben nicht den Überblick verlierst, lohnt sich der Einsatz einer digitalen Lösung. Mit Meisterwerk, unserer Software speziell für Handwerksbetriebe, behältst du alle Dokumentationen, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen ganz bequem im Griff – rechtssicher, zentral und jederzeit abrufbar.
Die neue Gefahrstoffverordnung bringt für Handwerksbetriebe mehr Verantwortung, mehr Dokumentation und strengere Schutzvorgaben – vor allem bei KMR-Stoffen und Asbest. Wer Gefahrstoffe im Betrieb nutzt, sollte die neuen Regeln frühzeitig prüfen und bestehende Prozesse anpassen.
Je besser Betriebe vorbereitet sind, desto entspannter laufen zukünftige Kontrollen – und vor allem bleibt die Gesundheit der Mitarbeitenden bestmöglich geschützt. Wer dabei auf eine digitale Unterstützung wie die Meisterwerk App setzt, spart sich viel Zeit bei Dokumentation und Nachweisen – und hat alle wichtigen Infos immer griffbereit.
Disclaimer
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.