Handwerksunternehmer

Gefahrstoffverordnung seit Ende 2024: Das hat sich fürs Handwerk geändert.

Geschrieben von Svenja Leymann | Jun 16, 2025 1:26:09 PM

Inhaltsverzeichnis

Gefahrstoffe im Handwerk: Das ist die neue Verordnung

Ob Farben, Kleber oder Bauschäume – Gefahrstoffe gehören in vielen Gewerken zum Alltag. Mit der neuen Gefahrstoffverordnung 2024 kommen nun strengere Vorgaben auf Handwerksbetriebe zu. Besonders beim Umgang mit KMR-Stoffen und Asbest gibt es wichtige Änderungen. Was genau auf Betriebe zukommt und wie sie sich rechtzeitig vorbereiten können, haben wir dir hier zusammengefasst.

Was ist die Gefahrstoffverordnung?

Gefahrstoffe – das klingt erstmal nach Chemielabor und Schutzanzug. Doch auch im Handwerk spielen sie eine große Rolle: Farben, Lacke, Kleber oder Montageschäume – all das fällt unter die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie ist eine gesetzliche Regelung, die den sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz sicherstellen soll. Sie gilt für alle Betriebe, in denen mit solchen Stoffen gearbeitet wird – also auch für viele Handwerksunternehmen.

Das sind die wichtigsten Ziele

Kurz gesagt: Die Gefahrstoffverordnung sorgt dafür, dass Gefahrstoffe im Arbeitsalltag zu keiner unnötige Gefahr für die Gesundheit werden. Dabei stehen diese Ziele im Mittelpunkt:

  • Gesundheit schützen: Wer regelmäßig mit Gefahrstoffen arbeitet, soll so gut es geht vor gesundheitlichen Risiken bewahrt werden.
  • Sicherheit erhöhen: Durch klare Vorgaben soll das Risiko für Unfälle, Vergiftungen oder Langzeitschäden sinken.
  • Verantwortung klären: Betriebe wissen genau, welche Schutzmaßnahmen sie umsetzen müssen – und die Belegschaft weiß, worauf sie achten sollte.

Was wird in der Gefahrstoffverordnung konkret geregelt?

Die Gefahrstoffverordnung ist kein kleiner Hinweiszettel, sondern eine ziemlich umfangreiche Sammlung von Vorschriften. Man kann sie fast als Bedienungsanleitung für sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen bezeichnen. Konkret gibt sie vor allem Regeln für diese Aspekte vor:

Klare Kennzeichnungspflichten

Egal ob Kanister, Spraydose oder Sackware – jeder Gefahrstoff muss eindeutig gekennzeichnet sein. So erkennen alle im Betrieb sofort, mit welchem Stoff sie es zu tun haben und wissen, wie sie sich schützen müssen. Zu den Kennzeichnungen gehören beispielsweise:

  • Gefahrensymbole (z. B. Totenkopf, Flamme, Ausrufezeichen)
  • Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze) zu Gefahren und Schutzmaßnahmen
  • Sicherheitsdatenblätter mit allen Infos zu Inhaltsstoffen, Risiken und Maßnahmen

Gefährdungsbeurteilung

Bevor mit einem Gefahrstoff gearbeitet wird, muss der Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Wer darauf verzichtet, riskiert bei einer Kontrolle hohe Bußgelder. Bei der Gefährdungsbeurteilung werden vor allen diese Fragen beantwortet?

  • Welche Gefahrstoffe werden verwendet?
  • Welche Gefahren entstehen dabei?
  • Welche Schutzmaßnahmen sind notwendig?

Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Sobald die Gefährdungsbeurteilung steht, geht es an die Praxis: Welche Schutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden? Die GefStoffV gibt dabei eine klare Reihenfolge vor:

  • Substitution: Gibt es eine ungefährlichere Alternative? Dann muss die verwendet werden.
  • Technische Schutzmaßnahmen: Zum Beispiel Absauganlagen oder abgeschottete Arbeitsbereiche.
  • Organisatorische Maßnahmen: Klare Arbeitsanweisungen oder weniger lange Arbeitszeiten mit dem Gefahrstoff.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Handschuhe, Atemschutz, Schutzbrille – wenn alles andere nicht reicht, wird mit PSA geschützt.

Unterweisung der Belegschaft

Alle, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen regelmäßig geschult und unterwiesen werden – mindestens einmal im Jahr. Die Unterweisung muss außerdem dokumentiert werden, damit sie bei Kontrollen nachgewiesen werden kann.

Lagerung und Entsorgung

Und wenn der Gefahrstoff nicht mehr gebraucht wird? Dann gilt: entsorgen nach Vorschrift – und nicht „einfach in den Müll“. Auch die Lagerung von Gefahrstoffen ist klar geregelt:

  • Gefahrstoffe getrennt von Lebensmitteln lagern
  • Brände vermeiden (keine Zündquellen in der Nähe)
  • Unzugänglichkeit für Unbefugte sicherstellen

Gefahrstoff vs. Gefahrgut

Gefahrstoff und Gefahrgut klingen zwar ähnlich, bedeuten aber nicht dasselbe. Gerade im Handwerk ist es wichtig, die feinen Unterschiede zu kennen, denn die Vorschriften unterscheiden sich je nachdem, ob es um die Lagerung im Betrieb oder den Transport auf die Baustelle geht. Dazu gibt es einen Merksatz:

Im Lager Gefahrstoff – auf der Straße Gefahrgut.

Das sind Gefahrstoffe

Ein Gefahrstoff ist ein Stoff, Gemisch oder Produkt, das bei der Arbeit eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen kann. Die Vorschriften für Gefahrstoffe regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie greift immer dann, wenn der Stoff im Betrieb gelagert, verwendet oder verarbeitet wird. Typische Gefahrstoffe im Handwerk sind:

  • Lösemittelhaltige Lacke und Farben
  • Bauschäume und Klebstoffe
  • Reinigungsmittel mit Säuren oder Laugen
  • Stäube von mineralischen Materialien (z. B. Quarzstaub)
  • Asbestfasern bei Sanierungen

Gefahrstoffe betreffen vor allem Arbeiten, Lagern und den Schutz der Belegschaft im Betrieb.

Das sind Gefahrgüter

Von Gefahrgut spricht man, sobald ein gefährlicher Stoff transportiert wird – etwa zur Baustelle oder von dort zurück ins Lager. Hier gelten die Vorgaben aus dem Gefahrgutrecht (ADR), das den sicheren Transport von gefährlichen Gütern regelt. Typische Gefahrgüter im Handwerk sind:

  • Gasflaschen (Propan, Sauerstoff)
  • Lacke und Farben in größeren Mengen
  • Spraydosen mit entzündlichem Inhalt
  • Batterien oder Akkus mit Gefahrstoffen

Gefahrgut betrifft den Transport gefährlicher Stoffe außerhalb des Betriebs – auf dem Weg zur Baustelle oder zum Kunden.

 

Gefahrstoff

Gefahrgut

Wann gilt es?

Beim Arbeiten, Lagern und Entsorgen im Betrieb


Beim Transport auf der Straße (oder per Bahn, Schiff, Flugzeug)


Wichtigste Regelung

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gefahrgutrecht (ADR)

Ziel

Schutz von Gesundheit & Umwelt im Betrieb

Sicherer Transport ohne Gefahr für Menschen & Umwelt

 

Die wichtigsten Änderungen der neuen Gefahrstoffverordnung seit Ende 2024

Seit Ende 2024 gilt die überarbeitete Gefahrstoffverordnung, die auch für Handwerksbetriebe einige bedeutende Neuerungen mit sich bringt. Besonders im Fokus stehen dabei der Umgang mit KMR-Stoffen und Asbest, aber auch die Dokumentations- und Lagerungspflichten werden verschärft. Und hier die positive Nachricht: Wer gut vorbereitet ist und die neuen Pflichten frühzeitig integriert, vermeidet Stress bei Kontrollen und sorgt vor allem für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.

Strengere Regeln für KMR-Stoffe

KMR-Stoffe – also Stoffe, die krebserregend (kanzerogen), erbgutverändernd (mutagen) oder fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) sind – unterliegen künftig noch strengeren Vorgaben. Das bedeutet konkret:

  • Substitution: Tätigkeiten mit KMR-Stoffen sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
  • Kontakt reduzieren: Wo das nicht möglich ist, müssen geschlossene Systeme eingesetzt werden, damit Mitarbeitende so wenig Kontakt wie möglich mit dem Stoff haben.
  • Ausrüstung verstärken: Falls auch das nicht praktikabel ist, gilt: So viele Schutzmaßnahmen wie nötig und so viel Kontakt wie möglich vermeiden – von Absaugung bis hin zur Vollschutz-Ausrüstung.

Neuregelungen im Umgang mit Asbest

Auch wenn Asbest seit Jahrzehnten nicht mehr verbaut wird, taucht es bei Sanierungen immer wieder auf. Man denke etwa an Altbauten. Die neue Gefahrstoffverordnung verschärft die Anforderungen beim Arbeiten mit Asbest:

  • Informieren: Betriebe müssen ihre Mitarbeitenden noch umfassender informieren – nicht nur über die Gefahren, sondern auch über die konkrete Fundstelle und die geplanten Schutzmaßnahmen.
  • Dokumentieren: Die Dokumentation muss lückenlos erfolgen und jederzeit vorzeigbar sein.
  • Nachweisen: Für bestimmte Arbeiten wird die neue Verordnung sogar spezielle Qualifikationsnachweise fordern.

Expositionsverzeichnis für reproduktionstoxische Stoffe

Neu ist auch die Pflicht, ein sogenanntes Expositionsverzeichnis zu führen, wenn Mitarbeitende mit reproduktionstoxischen Stoffen (also fortpflanzungsgefährdenden Stoffen) arbeiten. In diesem Verzeichnis müssen Betriebe genau erfassen, wer wann und in welchem Umfang mit solchen Stoffen in Kontakt gekommen ist. Die Dokumentation dazu muss langfristig aufbewahrt werden, um auch spätere Gesundheitsprobleme nachverfolgen zu können.

Neue Vorgaben zur Lagerung und Aufbewahrung

Auch beim Thema Lagerung zieht die neue Verordnung die Vorschriften an:

  • Trennung: Gefahrstoffe müssen noch klarer voneinander getrennt werden – insbesondere, wenn es sich um Stoffe mit besonders hohen Gesundheitsrisiken handelt.
  • Kennzeichnung: Die Kennzeichnung im Lager wird vereinheitlicht und nach Gefahrstoffklassen klarer strukturiert.
  • Aufbewahrung der Dokumentation: Zusätzlich wird die Aufbewahrungsdauer für bestimmte Dokumentationen verlängert – insbesondere für die Gefährdungsbeurteilung und die Nachweise zur Mitarbeiterschulung.

Was bedeuten die Neuerungen für Handwerksbetriebe?

Klar ist: Die neue Gefahrstoffverordnung wird nicht einfach nur ein paar zusätzliche Formulare mit sich bringen – sie verlangt von Handwerksbetrieben, den eigenen Arbeitsschutz kritisch zu überprüfen und an einigen Stellen nachzuschärfen. Damit die Umstellung problemlos funktioniert, hilft unsere Checkliste:

  • Bestehende Gefährdungsbeurteilungen prüfen

Sind alle Gefahrstoffe im Betrieb erfasst? Sind die Bewertungen aktuell? Gibt es neue KMR-Stoffe oder andere besonders gefährliche Substanzen, die jetzt strenger bewertet werden müssen? Hier lohnt sich eine gründliche Bestandsaufnahme.

  • Schutzmaßnahmen anpassen

Wo neue Stoffe hinzukommen oder strengere Grenzwerte gelten, müssen auch die Schutzmaßnahmen auf den Prüfstand gestellt werden. Das reicht von besseren Absauganlagen bis hin zu neuen Unterweisungen oder zusätzlicher Schutzausrüstung.

  • Mitarbeitende informieren und schulen

Mit der neuen Verordnung steigen die Informationspflichten – das betrifft nicht nur die Führungsebene, sondern auch alle Mitarbeitenden, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Kläre frühzeitig auf, gib klare Anweisungen und passe die jährlichen Unterweisungen an die neuen Vorgaben an. Das sorgt für Sicherheit und spart Ärger bei Kontrollen.

  • Dokumentation aktualisieren

Ob Expositionsverzeichnis, Lagerkennzeichnung oder Gefährdungsbeurteilung – die Dokumentation wird künftig noch wichtiger. Wer hier von Anfang an sauber arbeitet, spart sich später viel Zeit und Nerven.

Damit du bei all diesen Aufgaben nicht den Überblick verlierst, lohnt sich der Einsatz einer digitalen Lösung. Mit Meisterwerk, unserer Software speziell für Handwerksbetriebe, behältst du alle Dokumentationen, Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen ganz bequem im Griff – rechtssicher, zentral und jederzeit abrufbar.

 

Fazit

Die neue Gefahrstoffverordnung bringt für Handwerksbetriebe mehr Verantwortung, mehr Dokumentation und strengere Schutzvorgaben – vor allem bei KMR-Stoffen und Asbest. Wer Gefahrstoffe im Betrieb nutzt, sollte die neuen Regeln frühzeitig prüfen und bestehende Prozesse anpassen.

Je besser Betriebe vorbereitet sind, desto entspannter laufen zukünftige Kontrollen – und vor allem bleibt die Gesundheit der Mitarbeitenden bestmöglich geschützt. Wer dabei auf eine digitale Unterstützung wie die Meisterwerk App setzt, spart sich viel Zeit bei Dokumentation und Nachweisen – und hat alle wichtigen Infos immer griffbereit.

Disclaimer

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.