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Mit einem Bauvertrag halten Handwerkerinnen und Handwerker alle Abmachungen fest, die sie mit ihren Auftraggebenden treffen. Im BGB – dem Bürgerlichen Gesetzbuch – steht das so:
Einfach gesagt steht in einem Bauvertrag,
Auftraggebende: Das können sowohl Privatleute als auch Unternehmen oder die öffentliche Hand sein. Es gibt verschiedene Vertragsarten. Welche greift, ist vom Auftrag und vom Auftraggebenden abhängig: Werkvertrag nach BGB, VOB-Vertrag, Verbraucherbauvertrag.
Welche Regeln und Pflichten gelten, das hängt nicht nur von den Vereinbarungen ab, die du mit deinen Kundinnen und Kunden triffst. Sondern auch von zwei Grundlagen.
Die Vertragsarten unterscheiden sich nicht nur nach Vertragsgrundlage. Sondern auch je nachdem, wie viel Verantwortung du trägst und für welche Aufgaben du zuständig bist. Hier eine Auswahl der Vertragsarten:
Was in einen Bauvertrag gehört, ist abhängig vom Bauvorhaben und der Vertragsgrundlage (BGB oder VOB). Grundsätzlich solltest du folgende Punkte festhalten. Du findest diese auch in unserem Muster zum Herunterladen.
Psst … Denke daran, dass du Bauverträge – genau wie Rechnungen – GoBD konform archivieren musst.
Ein Bauvertrag ist Papierkram, auf den du wahrscheinlich keine Lust hast. Aber es ist wichtig, dass du jeden Punkt aufmerksam durchgehst. Nur so bist du gut informiert, zu was du dich verpflichtest. Sind alle Angaben richtig? Stehen alle Vereinbarungen drin? BGB oder VOB: Welche Regelungen passen zum Auftrag? Lasse dich im Zweifel juristisch beraten, um diese Fragen zu beantworten. Fachanwälte für Vertragsrecht oder Baurecht sind genau dafür da: zum Erstellen und Prüfen von Verträgen.
Triff Vereinbarungen außerdem vorausschauend: Kläre vertraglich, was passiert, wenn die Preise steigen oder Materiallieferungen sich verzögern.
BGB, VOB, Gewährleistung, Fristen, Vertragsstrafen: Bauverträge sind eine komplexe Sache. Lade dir für etwas mehr Überblick unsere Muster für BGB- und VOB-Verträge herunter. Damit gehst du informierter in die nächste Auftragsklärung.
Machen wir so! Auch eine mündliche Vereinbarung gilt in Deutschland als Vertrag. Es gibt kein Gesetz, das festlegt, welche Form der Vertrag haben muss. Der Haken hierbei ist jedoch:
Was du gesagt hast, kann bei deinem Gegenüber ganz anders ankommen. Falls im Laufe des Projekts Unklarheiten oder Erinnerungslücken auftauchen, hast du keinen Nachweis, dass deine Erinnerung stimmt.
Mit einem schriftlichen Bauvertrag beweist du schwarz auf weiß, was vereinbart wurde. Das ist wichtig, wenn es zu Streit kommt. Und deine Kundin oder dein Kunde zum Beispiel Gewährleistungsansprüche geltend machen will.
Zusätzlich gibt es Situationen, in denen die schriftliche Form Pflicht ist. Eine davon ist zum Beispiel der Verbraucherbauvertrag. Dieser muss schriftlich vereinbart werden.
Wenn wir schon bei der schriftlichen Form sind: Deine Beweissicherung ist noch wasserdichter, wenn du auch ein gewissenhaft ausgefülltes Baustellentagebuch vorlegst. Dessen Erstellung kann sogar im Vertrag verpflichtend vereinbart sein.
Disclaimer
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.