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Der Haftungsausschluss kommt in verschiedenen Rechtsgebieten zum Einsatz, etwa im Vertrags- oder Mietrecht. Auch im Handwerk spielt er eine Rolle.
Beim Haftungsausschluss verteilen zwei Vertragsparteien die Haftung für Schäden untereinander: Eine Partei A, in deinem Fall deine Kundin oder dein Kunde, befreit Partei B – also deinen Handwerksbetrieb – von einer bestimmten Haftung. Da kann es zum Beispiel um beigestellte Produkte gehen. Lies hier ein Zitat aus der Haftungsbeschränkung eines Elektro-Installationsbetriebs:
Die Begriffe Haftungsfreistellung und Haftungsbeschränkung müssen wir an dieser Stelle voneinander abgrenzen, denn sie meinen nicht exakt das Gleiche:
Auch bei Bedenken bezüglich einer Auftragsausführung nutzen Handwerksbetrieb gerne mal den Haftungsausschluss. Etwa dann, wenn sie das beigestellte Produkt für wenig tauglich halten. Meldet der Handwerksbetrieb die Bedenken schriftlich an und die Kundin oder der Kunde möchte den Wunsch aber trotzdem so umgesetzt haben: Dann vereinbart der Handwerksbetrieb in der Regel einen schriftlichen Haftungsausschluss. Das reduziert das Risiko, falls Mängel oder Schäden auftreten, die auf die angemeldeten Bedenken zurückzuführen sind.
Aber: Haftungsausschlüsse sind eine komplizierte Sache und oft nicht wirksam. Es gibt einige Fallen und Grenzen, die du beachten musst.
Handwerksbetriebe tragen eine hohe Verantwortung dafür, dass sie ihre Arbeiten frei von Mängeln und Schäden ausführen.
Es gibt jedoch Wege, diese Verantwortung zu reduzieren: Handwerkerinnen und Handwerker können Haftungsausschlüsse vereinbaren, wenn du Risiken reduzieren möchtest. Der Haftungsausschluss wirkt sich auf die Vertragsbeziehungen aus und sorgt für klare Verhältnisse: Das ist wichtig, damit jede Partei weiß, welche Verantwortung sie trägt. Der Handwerksbetrieb hat einen verbesserten Schutz vor Haftungsansprüchen. Die Kundin oder der Kunde ist sich bewusst, welche Risiken sie oder er selbst trägt.
Die Vergabe- und Vertragsordnung ist in diesem Zusammenhang auch relevant: In VOB Teil C ist genau aufgelistet, wie ein Handwerksbetrieb Vorgewerke prüfen muss, um nicht für deren Leistung zu haften.
[Vorschlag Canva-Grafik:] Bild von der Montage eines Waschbeckens
Hier findest du ein paar Beispiele, in welchen Situationen Handwerksbetriebe oft Haftungsausschlüsse vereinbaren:
Haftungsausschlüsse gelten nicht für alle Fälle. Beispielsweise sind Haftungsausschlüsse nicht bei Gefahren für Leib und Leben möglich! Es gibt noch weitere Grenzen. Auch vor folgenden Dingen schützt der Haftungsausschluss nicht:
Haftungsausschlüsse sind im Handwerk ein hilfreicher und beliebter Weg, um Risiken zu reduzieren. Sie sorgen dafür, dass nicht das gesamte Risiko beim Handwerksbetrieb liegt. Aber: Es gibt bei der Formulierung und Vereinbarung von Haftungsausschlüssen viele Fallen, die dafür sorgen können, dass die Erklärung unwirksam ist. Sie sollten immer von Rechtsexpertinnen oder -Experten geprüft werden.
Disclaimer
Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche können wir insbesondere für juristische Informationen nicht für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität gewähren. Wenn Sie juristische Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.